Teilrevision Polizeigesetz Gemeinde St. Moritz
Inkrafttreten Die vom Gemeinderat am 25. Februar 2021 beschlossene Teilrevision des Polizeigesetzes ist auf das Beschlussdatum in Kraft getreten. Folgende Bestimmungen im Polizeigesetz sind neu oder geändert worden: - Art. 2 Organisation, Gemeindepolizei Abs. 3 gestrichen - Art. 5a Unmittelbarer Zwang, Destabilisierungsgeräte, Schusswaffen neue Bestimmung - Art. 23 Bewilligungspflicht für das Führen von Tierfuhrwerken Abs. 1 lit. a geändert Der Gesetzestext kann bei der Gemeinde bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde (www.gemeinde-stmoritz.ch) heruntergeladen werden. | ||
Gemeindevorstand St. Moritz | ||
St. Moritz, 20. April 2021 |
Publikation online: 22.04.2021 – PDF-Download