Fakultatives Referendum betreffend Genehmigung der Jahresrechnungen 2020
Anlässlich seiner Sitzung vom 29. April 2021 hat der Gemeinderat die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde St. Moritz und die Jahresrechnung 2020 von St. Moritz Energie genehmigt. Gemäss Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 der Gemeindeverfassung untersteht die Genehmigung dieser Jahresrechnungen dem fakultativen Referendum. Datum der Veröffentlichung: 1. Juni 2021 Ablauf der Referendumsfrist: 1. Juli 2021 Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern werden die Jahresrechnungen per Post zugestellt. | ||
Gemeindevorstand St. Moritz | ||
1. Juni 2021 |
Publikation online: 01.06.2021 – PDF-Download