Fakultatives Referendum betreffend einmaliger Beitrag von CHF 1.7 Mio. an die Kosten für den Aufbau der FTTH-Glasfaserinfrastruktur in der Gemeinde Celerina gegen Einräumung eines Nutzungsrechts daran für 40 Jahre
Anlässlich seiner Sitzung vom 25. August 2022 hat der Gemeinderat unter anderem einen einmaligen Beitrag von CHF 1.7 Mio. (zuzüglich allfälliger MWST) an die Kosten für den Aufbau der FTTH-Glasfaserinfrastruktur in der Gemeinde Celerina genehmigt. Gemäss Art. 14 Abs. 1 Ziff. 3 der Gemeindeverfassung unterstehen Beschlüsse über frei bestimmbare einmalige Ausgaben von mehr als CHF 0.5 Mio. bis CHF 2.0 Mio. für den gleichen Gegenstand dem fakultativen Referendum. Datum der Veröffentlichung: 30. August 2022 Ablauf der Referendumsfrist: 29. September 2022 | ||
Gemeindevorstand | ||
St. Moritz, 30. August 2022 |
Publikation online: 30.08.2022 – PDF-Download