Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen - Nachwahl vom 12. März 2023 für einen Sitz in die Geschäftsprüfungskommission
1. Wahlgang: - Ein 1. Wahlgang ist am 12. März 2023 - Formulare für Wahlvorschläge: Gemeindekanzlei, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz oder Homepage der Gemeinde: https://gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/gemeindewahlen - Ort und Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen: Gemeindekanzlei, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz; Eintreffen bis spätestens am Dienstag, 10. Januar 2023 um 12.00 Uhr 2. Wahlgang: - Allfälliger 2. Wahlgang ist am 30. April 2023 - Ort und Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für 2. Wahlgang: Gemeindekanzlei, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz; Eintreffen bis spätestens Mittwoch, 15. März 2023 um 12.00 Uhr Wichtige Hinweise: - Bei Wahlvorschlägen, die per Post gesendet werden, reicht das Datum des Poststempels nicht, um die Frist zu wahren - Nach dem angegebenen Zeitpunkt eingereichte Wahlvorschläge fallen ausser Betracht Rechtsgrundlagen: - Gemeindeverfassung - Gesetz über die politischen Rechte der Gemeinde - Verordnung über die politischen Rechte der Gemeinde - Homepage der Gemeinde unter: https://gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/gemeindewahlen | ||
Gemeindekanzlei | ||
St. Moritz, 6. Dezember 2022 |
Publikation online: 06.12.2022 – PDF-Download