Gesetz über die neue Tourismusorganisation
Inkrafttreten Das von der Stimmbevölkerung am 12. März 2023 verabschiedete Gesetz über die neue Tourismusorganisation tritt auf den 1. April 2023 in Kraft, womit auf diesen Zeitpunkt das Tourismus- und das Kulturförderungsgesetz entsprechend angepasst werden. Folgende Bestimmungen sind neu oder geändert worden: Im Tourismusgesetz Art. 3 Aufgaben und Kompetenzen des Gemeindevorstands (Abs. 2 aufgehoben und Abs. 3 geändert) Art. 3a Touristische Infrastruktur (neu) Art. 4 St. Moritz Tourismus AG (neuer Wortlaut) Art. 5 Leistungsvereinbarung und Finanzierung (neuer Wortlaut) Art. 14 Verwendung der Kur- und Sporttaxen (Abs. 2 aufgehoben) Art. 20 Verwendung der Abgabe für die Wirtschaftsförderung (Abs. 2 geändert) Art. 25 Rechenschaftsablegung (geändert) Im Kulturförderungsgesetz Art. 4 Kulturförderung 1. Allgemeine Voraussetzungen (Abs. 1 ergänzt) Art. 5 2. Kriterien (Abs. 3 neu) Art. 6 3. Beiträge (Abs. 4 neu) Art. 9 – 11 Kulturkommission (aufgehoben) Art. 12 Finanzierung (Abs. 2 geändert und Abs. 3 neu) Die Gesetzestexte können bei der Gemeinde bezogen werden oder auf der Homepage der Gemeinde (www.gemeinde-stmoritz.ch) heruntergeladen werden. | ||
Gemeindevorstand St. Moritz | ||
St. Moritz, 1. April 2023 |
Publikation online: 01.04.2023 – PDF-Download