28.09.2020
Die Präsidentenkonferenz hat am 24. September 2020 gestützt auf Art. 12 Abs. 1 Ziffer 6 der Statuten der Region Maloja das Budget für das
Jahr 2021 verabschiedet.

Beschlüsse der Präsidentenkonferenz betreffend Budget unterliegen gemäss Art. 26 der Statuten der Region dem fakultativen Referendum. Die
Referendumsfrist dauert 90 Tage, gerechnet vom Tage der Veröffentlichung des Beschlusses an.

Das Referendum gilt als zustande gekommen, wenn 400 stimmberechtigte Einwohner der Regionsgemeinden ein Referendum
unterzeichnet haben. Das Referendum kann auch von mindestens 3 Gemeindevorständen ergriffen werden.

Das detaillierte Budget kann im Internet unter www.regio-maloja.ch abgerufen werden.