04.11.2020
Gestützt auf die von der Bündner Regierung am 3. November 2020 erlassene „Ermächtigungsverordnung für die Gemeinden“ beschliesst der Gemeindevorstand, die für den Freitag, 27. November 2020, angesetzte Gemeindeversammlung 2020-02 nicht durchzuführen und stattdessen für Sonntag, 29. November 2020 (im Rahmen des eidg. Abstimmungssonntags), eine Gemeinde-Urnenabstimmung anzusetzen.

Die Urnenöffnungszeiten und die Möglichkeit zur schriftlichen Wahl bzw. Stimmabgabe entsprechen jenen der eidg. Volksabstimmung.
Begründung: Es ist davon auszugehen, dass in der aktuellen Corona-Situation eine beträchtliche Anzahl Stimmberechtigter nicht an Gemeindeversammlungen teilnehmen wird oder gar nicht kann (gesundheitliche Bedenken, Risikogruppenzugehörigkeit, Quarantäne). Dies würde dazu führen, dass zahlreiche Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von der politischen Mitwirkung ausgeschlossen wären. Die ist für den Gemeindevorstand nicht hinnehmbar.

Weil die vorliegende Ermächtigungsverordnung auch für Bürgergemeinden gilt, findet der Bürgergemeindeentscheid über die Vorlage
•Überarbeitung Konzessionsvertrag zwischen der politischen sowie der Bürgergemeinde Pontresina und der Kies- und Betonwerk Montebello AG
nach Rücksprache mit dem Bürgerrat ebenfalls im Rahmen der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 statt.
Pontresina, 5. November 2020
Gemeindevorstand Pontresina