11.11.2020

AUS DEN VERHANDLUNGEN DES GEMEINDEVORSTANDES LA PUNT CHAMUES-CH

1) Abschlussbericht der GPK für das Jahr 2019
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) der Gemeinde La Punt Chamues-ch hat gemäss Reglement die Geschäftsführung 2019 der Gemeinde geprüft und legt mit einem Bericht eine Übersicht über den Rahmen der Prüfung, die Ergebnisse sowie die Empfehlungen der GPK vor.
Die GPK hat im Zeitraum vom März 2020 bis September 2020 insgesamt 7 Sitzungen durchgeführt bzw. an Sitzungen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit teilgenommen. Im Sinne des Auftrages zur Prüfung der Ordnungsmässigkeit und Angemessenheit der Geschäftsführung wurde die Prüfung auf der Basis der Prinzipien der risikobasierten Prüfung geplant und durchgeführt. Demnach lag der Fokus auf Geschäften der Gemeinde mit hohem Risikopotential, z.B. durch hohe Kreditbeträge oder rechtliche oder operationelle Risiken.
Durch die Prüfung hat sich die GPK davon überzeugt, dass Gemeindevorstand und Gemeindeverwaltung die untersuchten Geschäfte einwandfrei geführt haben.
Darüber hinaus hat die GPK im Laufe der Prüfung einige Gebiete identifiziert, in denen die GPK zu Handen des Gemeindevorstandes und der Gemeindeverwaltung Verbesserungsvorschläge und Anregungen macht, die im Wesentlichen auf die Stärkung des Kontrollsystems der Gemeinde zielen. 
Die Details der Prüfung werden in Anwesenheit der GPK-Mitglieder gemeinsam durchberaten und besprochen.

2) Regelung des Grundstückerwerbs durch Personen im Ausland
Gemäss Art. 10 des kantonalen Einführungsgesetzes zum BewG legt die Regierung jährlich in Berücksichtigung der Gemeindebeschlüsse fest, in welcher Weise das kantonale Bewilligungskontingent zugeteilt wird._
Die Gemeinden werden ersucht, ihre ab 1. Januar 2021 gültige Regelung des Grundstückerwerbs durch Personen im Ausland dem Grundbuchinspektorat mitzuteilen.
Gestützt auf das EGzBewG hat die Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2017 nachstehende Regelung beschlossen:
-Die Quote für den Verkauf aus Gesamtüberbauungen beträgt 100%.
-Der Verkauf/Erwerb von Einzelobjekten unter Ausländerinnen und Ausländern ist weiterhin zugelassen.
-Der Verkauf von Einzelobjekten von Schweizern an Ausländer ist weiterhin gestattet.
Der Vorstand beschliesst an dieser Regelung weiterhin festzuhalten.

3) Begleitung der Re-Zertifizierung der Energiestadt La Punt Chamues-ch
Die Gemeinde La Punt Chamues-ch ist seit 2012 Mitglied im Trägerverein Energiestadt und wurde erstmals 2016 mit dem Label Energiestadt ausgezeichnet. Im Mai 2020 wurde die Gemeinde erfolgreich re-zertifiziert.
Das Energiestadt-Label zeichnet Gemeinden aus, welche eine Vorbildfunktion im Bereich Energie und Klimaschutz wahrnehmen. La Punt hat sich deshalb auch zur Klima- und Energiecharta der Städte und Gemeinden bekannt.
Mit der vorliegenden Offerte des Büros Amstein + Walthert AG, Zürich, werden eine fachliche Begleitung, Vorbereitung und Unterstützung bei der nächsten Re-Zertifizierung für die Re-Audit-Periode bis 2024 angeboten.
Im Interesse der Sache beschliesst der Vorstand, die Arbeit der Firma Amstein + Walthert AG, Zürich, zu übertragen. Dies zu einer jährlichen Pauschale von
CHF 6’600.-- für die nächsten vier Jahre. 

12. November 2020, der Aktuar/un