Gestützt auf Art. 11 Abs. Gemeindegesetz des Kantons Graubünden (GG) wird das Protokoll der Gemeindeversammlung auf ortsübliche Weise publiziert. Die Publikation von Protokollen in elektronischen Medien ist unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig. Einsprachen gegen das Protokoll der Gemeindeversammlung sind innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend genehmigt. Wenn innert Frist keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt. Eine formelle Genehmigung an der Gemeindeversammlung ist somit nicht mehr notwendig bzw. gar ausgeschlossen. Demzufolge ist das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2019 seit dem 24. November 2020 auf der Gemeindehomepage unter www.gemeinde-stmoritz.ch/newsroom aufgeschaltet und kann ebenfalls auf der Gemeindekanzlei (Gemeindehaus 1. Stock, Tel. 081 836 30 00) bezogen werden. Allfällige Einsprachen dagegen sind innert 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. |
Gemeindevorstand St. Moritz |
St. Moritz, 20. November 2020 |