23.11.2020
Angesichts der aktuellen Lage im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie erachtet es der Gemeindevorstand als unverantwortlich, die traditionell im Dezember stattfindende Gemeindeversammlung durchzuführen.

Auf dem Gemeindegebiet gibt es keinen Raum, in dem die Gemeindeversammlung unter Einhal-tung eines notwendigen Schutzkonzepts und ohne erhebliche Beeinträchtigung der Mitwirkungsrechte der Stimmbevölkerung durchgeführt werden könnte. Die Durchführung der Gemeindeversammlung in verschiedenen Räumen stellt zu hohe organisatorische Anforderungen und birgt technische Risiken. Das Ausweichen in eine Nachbargemeinde wäre zwar denkbar, würde jedoch an einer anderen Stelle Ansteckungsrisiken schaffen (Transport), welche mit dem Schutzkonzept gerade vermieden werden sollten. Angesichts der zunehmenden Anzahl von mit dem Coronavirus infizierten und auch hospitalisierten Personen sowie der Personen, die sich in Isolation bzw. Quarantäne befinden, können eine beträchtliche Anzahl von Stimmberechtigten nicht an der Gemeindeversammlung teilnehmen und wären von der politischen Mitwirkung ausgeschlossen.

Gestützt auf Art. 1 der Ermächtigungsverordnung für die Gemeinden, von der Regierung des Kantons Graubünden am 3. November 2020 erlassen, hat der Gemeindevorstand deshalb am 9. November 2020 beschlossen, an Stelle der Gemeindeversammlung eine Urnenabstimmung durchzuführen und zwar für folgende Vorlagen:

1.Budget 2021 der Gemeinde St. Moritz
2.Budget 2021 von St. Moritz Energie
3.Steuerfuss der Einkommens- und Vermögenssteuer 2021
4.Steuersatz für die Liegenschaftensteuer 2021

Die Vorlagen wurden im Gemeinderat am 22. Oktober und 12. November 2020 vorberaten. Sie werden in der Abstimmungsbotschaft erläutert, welche auch die Anträge des Gemeinderats enthält.

Die Urnenabstimmung findet am 20. Dezember 2020 statt.
Der Gemeindevorstand
St. Moritz, 26. November 2020