30.11.2020
Aus technischen Gründen verspätet publiziert.
a) Die Verbindungsstrasse St. Moritz - Celerina wird vom Freitag, 18. Dezember 2020 bis Montag, 08. März 2021, für den Verkehr gesperrt. Ausgenommen vom Fahrverbot sind Notfallfahrzeuge, der öffentliche Verkehr und Taxifahrzeuge, Schneeräumungs- und Unterhaltsfahrzeuge sowie Fahrzeuge des Bobbahn- und Skeletonbetriebes. Die Verkehrsregelung erfolgt mittels Schrankensystem. Die Verfügung der beiden Gemeinden zur Strassensperre stützt sich auf den Beschluss Nr. 3310 der Regierung des Kantons Graubünden vom 01. November 2005.
St. Moritz und Celerina den 30. November 2020 / Gemeindevorstände St. Moritz / Celerina

b) Die Polizei kann verkehrsbehindernd oder rechtswidrig abgestellte Fahrzeuge auf Kosten der Halterin oder des Halters, bzw. der Lenkerin oder des Lenkers entfernen lassen, wenn diese nicht innert nützlicher Frist erreicht werden können (Art. 4 EGzSVG, BR 870.100).
Um die Schneeräumung ohne Behinderung ausführen zu können, ist das Parkieren auf den zusätzlich signalisierten Strassenabschnitten wie Via dal Bagn, Via Maistra, Via Serlas, Plazza dal Mulin, Via Arona, Via Ludains zwischen 04.00 bis 07.00 Uhr verboten.
Die Massnahme erfolgt auf Risiko und zu Lasten der verantwortlichen Fahrzeugführer. Für Schäden an Fahrzeugen, die infolge Schneeräumung, Abschleppvorkehrungen oder durch Dienstleistungsfahrzeuge entstehen, lehnt die Gemeinde jegliche Haftpflicht ab.
Gemeindepolizei St. Moritz
30.11.2020 / St. Moritz