06.12.2020

Bericht der Gemeindevorstandssitzung vom 1. Dezember 2020

Kenntnisnahme von den kommunalen Wahl- und Abstimmungsresultaten vom
29. November 2020
Am Sonntag, 29. November 2020, wurde im Rahmen einer Urnenwahl statt einer Gemeindeversammlung Gemeindewahlen durchgeführt. Für die Amtszeit vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2024 konnten alle Gremien erfolgreich besetzt werden. Zudem wurden alle vier Gemeindesachvorlagen deutlich angenommen. Darunter auch der überarbeitete Konzessions- und Baurechtsvertrag mit der Kies- und Betonwerk Montebello AG. Das Protokoll der Gemeinde-Urnenabstimmung vom 29. November 2020 wird dem Gemeindevorstand an der nächsten Sitzung zur Billigung und zur Verabschiedung für die 30-tägigen Auflage vorgelegt.

Bewilligung zur Durchführung von Anlässen auf Gemeindegebiet Pontresina
Von Dezember 2020 bis März 2021 plant die HB Adventure Switzerland den Betrieb eines E-Quad-Parcours auf dem Areal Kieswerk Montebello. Für die aktuelle Wintersaison ist kein öffentlicher Betrieb vorgesehen. Es werden nur Anlässe mit geschlossenen Gruppen angeboten (10 Anlässe bis Ende März 2021). Es dürfen ausschliesslich Elektrofahrzeuge eingesetzt werden und die Gemeinde lehnt jegliche Haftungsansprüche ab. Zudem behält sich die Gemeinde vor Kontrollen durch die Gemeindepolizei durchzuführen (Covid-19 Sicherheitskonzept).

Beitragsgesuch Winter Concours Hippique St. Moritz 2021
Im Rahmen des 63. Winter Concours Hippique St. Moritz vom 10. bis 17. Januar 2021 hat das OK Concours Hippique St. Moritz ein Unterstützungsgesuch an die Gemeinde Pontresina gestellt. Dieses wurde von dem Gemeindevorstand abgelehnt, da Pontresina seit einem Jahr grundsätzlich keine auswärtigen Veranstaltungen mehr unterstützt, wenn diese nicht einem vom Pontresiner Tourismusrat definierten Businessfeld entsprechen.

Gesuche um Erlass Kehrichtgebühren für Autoeinstellhallen
Nach dem Gesetz über die Abfallentsorgung werden für die Aufwendungen der Abfallentsorgung eine Grundgebühr und eine Verursachergebühr erhoben. Die Grundgebühr beträgt 0,7 Promille vom Versicherungswert des betreffenden Gebäudes. Die STWEG Via Maistra 224/226 wird gemäss Art. 17 des Gesetzes über die Abfallentsorgung von der Kehrichtgrundgebühr befreit. Die Autoeinstellhalle der STWEG Alessandra wurde nicht von der jährlichen Kehrichtgrundgebühr befreit, weil keine separate Grundstücksbewertung vorliegt.

Aufhebung kommunale Erstwohnungspflicht Wohnung Nr. 5, Talvo Grand, Via Seglias 16, Parz. 2266
Aufgrund der Gesetzgebung gemäss Art. 6 des Gesetzes über Zweitwohnungen der Gemeinde Pontresina vom 30. Januar 2018 kann der Eigentümer einer belasteten Liegenschaft/Wohnung die Entlassung aus der Erstwohnungspflicht beantragen. Mit dem Antrag muss nachgewiesen werden, dass die betroffene Einheit während mindestens 20 Jahren als Erstwohnung genutzt worden ist. Das Mehrfamilienhaus Talvò Grand wurde 1910 erbaut und 1989 renoviert und in Wohnungen umgebaut. Seit Ende des Umbaus im Jahre 1989 bewohnten ausschliesslich Personen die Wohnung, die auch in Pontresina angemeldet waren. Somit sind die Voraussetzungen für die Aufhebung der Erstwohnungspflicht für die Wohnung Nr. 5 im 1. OG des Talvò Grand erfüllt. Das Objekt muss innerhalb eines Jahres nach der Löschung des Grundbucheintrages vom Amt für Immobilienbewertung des Kantons Graubünden neu geschätzt werden.

Umbau und Nutzungsänderung Sur l’Ovel 1b, Via da la Botta 5, Parz. 2567
Der Eigentümer hat die Wohnung am anfangs dieses Jahres erworben. Ihm wurde jedoch erst nach dem Kauf bewusst, dass ein voll ausgebautes Zimmer mit einer Nutzungsbeschränkung als Sauna/Fitnessraum belegt ist. Sein Ziel ist es nun, durch einen kleinen Umbau eine sinnvollere und insbesondere gesetzeskonforme Nutzung der Wohnung zu erreichen. Die von der Baubehörde gemachten Auflagen wurden mittlerweile nachgewiesen und umgesetzt. Das Baugesuch wurden von dem Gemeindevorstand mit Auflagen genehmigt.

Beschlussbestätigung Verzicht auf Vorkaufsrecht für Festungsanlagen am Berninapass, Bereitschaft zur Unterstützung einer touristischen Nutzung
Im Gebiet Berninhäuser gibt es eine militärische Sperrstelle mit Wehrbauten aus verschiedenen Epochen, so ua. Reste eines Festungsbaus aus dem Ersten Weltkrieg, Panzersperre und –abwehrstellungen aus dem Zweiten Weltkrieg und eine Minenwerferstellung aus der Zeit des «Kalten Krieges». Die Sperrstelle Bernina Häuser ist durch das Bundesinventar ADAB als Baudenkmal von nationaler Bedeutung geschützt. Die Stiftung Pro Castellis beabsichtigt, die Objekte und Anlagen zwecks historischer Erhaltung zu erwerben. Am 31. März 2020 entschied der Gemeindevorstand auf das der Gemeinde zustehende Vorkaufsrecht zu Gunsten der Pro Castellis zu verzichten. Die Gemeinde unterstützt die geplante touristische Nutzung und wird ggf. anfallende Kosten auch mittragen. Das spätere touristische Angebot soll so ausgestaltet werden, dass es sich in das Themenfeld «Bernina Glaciers» einbinden lässt. Pro Castellis plant die Einbindung der Anlage bei Bernina Häuser in eine ganze Reihe historischer Militäranlagen zwischen Maloja und Susch. Der Gemeindevorstand stellt das Mitengagement der Gemeinde bzw. von Pontresina Tourismus bei einer künftigen touristischen Nutzung der Anlagen in Aussicht.

Julia Büttner (jb), Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei