Urnenabstimmung anstelle Gemeindeversammlung
Die seitens des Bundes erlassenen Veranstaltungsbeschränkungen, die ab dem 29. Oktober 2020 gelten, betreffen die Gemeindeversammlungen grundsätzlich zwar nicht. Weil aber alle übrigen Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen verboten sind und die aktuelle Corona-Kampagne des Bundesamtes für Gesundheit ausdrücklich empfiehlt, weniger Menschen zu treffen, ist davon auszugehen, dass eine beträchtliche Anzahl Stimmberechtigter nicht an der Gemeindeversammlung teilnehmen wird, insbesondere, wenn viele Leute in Quarantäne sind oder epidemiologische Gründe entgegenstehen. Das kann dazu führen, dass zahlreiche Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von der politischen Mitwirkung ausgeschlossen werden. Dies betrifft namentlich Personen, die einer Risikogruppe angehören. Der Gemeindevorstand beurteilt die Durchführung einer Gemeindeversammlung in Anbetracht der konkreten COVID-19-Situation und angesichts der einzuhaltenden Verhaltensregeln und Empfehlungen (Kontakte minimieren, Abstand halten, zuhause bleiben) als nicht verantwortbar. Er hat deshalb gestützt auf die kantonale Ermächtigungsverordnung für die Gemeinden beschlossen, anstelle der ursprünglich am 10. Dezember 2020 geplanten Gemeindeversammlung eine Urnenabstimmung durchzuführen. Der Gemeindevorstand möchte damit demokratisch handlungsfähig bleiben, ohne die Stimmberechtigten einer Ansteckungsgefahr und unnötigen gesundheitlichen Risiken auszusetzen. Die Urnenabstimmung findet am 20. Dezember 2020 statt.
Besetzung der Kommissionen 2021-2024Für die Legislaturperiode 2021-2024 sind die ständigen Kommissionen neu zu besetzen. Es betrifft dies die Schulkommission (4 Mitglieder), die Baukommission (4 Mitglieder), die Arbeitsgruppe touristische Leistungsträger (3-5 Mitglieder), die Arbeitsgruppe Kultur (3-5 Mitglieder), die Arbeitsgruppe Sport (3-5 Mitglieder), sowie die Kommission Alpen und Weiden (2 Mitglieder). Interessierte können sich bis Freitag, 18. Dezember 2020 schriftlich bei der Gemeindeverwaltung melden. Die Wahl der Kommissionen erfolgt im Januar 2021 durch den Gemeindevorstand.
Gründung eines Bündner GemeindeverbandesDie parlamentarische Gruppe der Gemeindevertreter im Grossen Rat hat die Idee einer kantonalen Gemeindeorganisation in Form eines Bündner Gemeindeverbandes lanciert. Der Gemeindevorstand unterstützt das Vorhaben nicht und wird dem Verband im Falle einer Gründung nicht beitreten. Die Interessen der Bündner Gemeinden sind zwar oft deckungsgleich. In vielerlei Hinsicht ist die Haltung der Gemeinden aufgrund der Unterschiede in Grösse, Sprache, wirtschaftliche Struktur, Finanzkraft oder ordnungspolitische Grundhaltung aber keineswegs einheitlich. Je nach Fragestellung kann die Interessenslage der einzelnen Gemeinden diametral voneinander abweichen. Ein Verband und dessen Funktionäre können die differenzierten Haltungen von 105 Gemeinden keinesfalls repräsentativ abbilden. Insofern ist ein Bündner Gemeindeverband nicht geeignet, um gegenüber dem Kanton als legitimer Ansprechpartner für die Gemeinden aufzutreten. Es ist anzunehmen, dass der Kanton den Dialog nicht mehr direkt mit den Gemeinden führen und sich stattdessen vermehrt mit dem Verband austauschen würde. Die einzelnen Gemeinden würden dadurch in ihrer Wahrnehmung, Bedeutung und Autonomie eher geschwächt und nicht wie von den Initianten erhofft gestärkt. Unabhängig davon ist die Schaffung einer zusätzlichen, teuren Organisation angesichts der bereits bestehenden Überstrukturierung nicht erstrebenswert.
Regionale StandortentwicklungsstrategieIm Rahmen der Neukonzeption des Regionalmanagements haben die Regionen dem Kanton aktualisierte Standortentwicklungsstrategien vorzulegen. Vorhaben von öffentlich-rechtlichen Trägerschaften werden künftig bei der Vergabe von kantonalen Fördermitteln nur berücksichtigt, wenn sie regional abgestimmt und in der regionalen Standortentwicklungsstrategie aufgeführt sind. Die regionalen Standortentwicklungsstrategien gewinnen deshalb an Bedeutung und sind ein wichtiges Steuerungs- und Planungsinstrument. Die Präsidentenkonferenz der Region Maloja hat an ihrer Sitzung vom 16. Juli 2020 die regionale Standortentwicklungsstrategie zur öffentlichen Mitwirkung freigegeben. Die Auflage fand vom 8. August bis zum 15. September 2020 statt. In der Folge wurden die im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung eingegangenen Anregungen und Anträge ausgewertet und im Mitwirkungsbericht dokumentiert. Die Gemeinden und Mitwirkenden hatten die Möglichkeit, bis Ende November 2020 zum Mitwirkungsbericht Stellung zu nehmen. Der Gemeindevorstand hat den Mitwirkungsbericht ohne Änderungsanträge und weitere Stellungnahmen zur Kenntnis genommen.
AuftragsvergabenGestützt auf die Bestimmungen der kantonalen und kommunalen Submissionsgesetzgebung wurden folgende Aufträge an den jeweils wirtschaftlich günstigsten Anbieter vergeben: Metallbauarbeiten Bushaltestelle Cho d’Punt an die Firma Metallbau Pfister AG, Samedan, für CHF 147’390; Stahlbauarbeiten Bushaltestelle Cho d’Punt an die Firma Metallbau Pfister AG, Samedan, für CHF 67’914; Ersatz Kaffeeautomat Mensa Berufsschulhaus an die Firma Rocca & Zgraggen, Zuoz, für CHF 18’089; Elektroinstallationen Bushaltestelle Cho d’Punt an die Firma Merz AG, Samedan, für CHF 13’760; Spenglerarbeiten Bushaltestelle Cho d’Punt an die Firma F. Duttweiler AG, Samedan, für CHF 9’928.
BaubewilligungenFolgende Baubewilligungen wurden erteilt: Roger und Marion König, Umbau, Ausbau und Neubau Dachlukarnen Liegenschaft Nr. 1271 in San Bastiaun; Promulins AG, Ergänzung Umbau und Neubau Alters- und Pflegeheim Promulins mit Pavillon; Curdin Niggli, Einbau Studio in Estrich Liegenschaft Nr. 1573 in Crasta. Darüber hinaus wurde ein Gesuch der Swisscom (Schweiz AG) betreffend Neubau einer Mobilfunkanlage auf der Parzelle Nr. 1653 in Promulins dem kantonalen Amt für Raumentwicklung im positiven Sinne weitergeleitet (BAB-Verfahren). Schliesslich wurde der Salt Mobile SA die bestehende Baubewilligung für die Anpassung/Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage Parzelle Nr. 1792 in Cho d’Punt um 1 Jahr verlängert.
8. Dezember 2020, Pre