Die Geschäftsprüfungskommission der Gemeinde St. Moritz (GPK) hat im Jahr 2020 die Geschäftsführung der Gemeindeorgane, der Nebenbetriebe und der Verwaltungszweige geprüft. Die GPK erlaubt sich, wie mit dem Gemeindevorstand besprochen, den Tätigkeitsbericht 2020 gemäss Art. 42 Abs. 1 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden (GG) vor der jährlichen Gemeindeversammlung – bzw. aufgrund der Covid-19-Pandemie vor der Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 betreffend Budget 2021 Gemeinde St. Moritz / Budget 2021 St. Moritz Energie / Steuerfuss 2021 / Steuersatz 2021 – einzureichen, damit die St. Moritzer Stimmbevölkerung über den aktuellen Stand informiert ist. Der Bericht der GPK zur Rechnungsführung im 2020 erfolgt wiederum zum Jahresabschluss, also per Ende April 2021. Der Tätigkeitsbericht GPK St. Moritz ist unter www.gemeinde-stmoritz.ch/newsroom/ zu finden und kann auch auf der Gemeindekanzlei (Gemeindehaus, 1. Stock) bezogen werden. |
Geschäftsprüfungskommission St. Moritz |
St. Moritz, 8. Dezember 2020 |