08.12.2020

In der Berichtsperiode vom 1. bis 30. November 2020 hat der Gemeindevorstand gesamthaft 78 traktandierte Geschäfte behandelt. Von 33 Baugesuchen wurden 31 genehmigt, eines abgelehnt und eines zurückgestellt.

Gemeindeversammlung – Ersatzweise Durchführung Urnenabstimmung

Aufgrund der Covid-19-Situation und damit verbunden gestützt auf Art. 1 der Ermächtigungsverordnung für die Gemeinden (Ermächtigungsverordnung; von der Regierung des Kantons Graubünden am 3. November 2020 erlassen) beschliesst der Gemeindevorstand, dass anstelle der geplanten (Budget-)Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2020 ersatzweise eine Urnenabstimmung am 20. Dezember 2020 betreffend Genehmigung des Budgets 2021 durchgeführt wird.

Vermietung Gemeindeinfrastrukturen – Konzept

Dem Konzept betreffend Vermietung von Gemeindeinfrastrukturen wird zugestimmt und die Abteilung Touristische Infrastruktur beauftragt, pro Infrastrukturobjekt ein allgemeingültiges Reglement und ein Objektblatt zu erarbeiten.

Parkhaus Quadrellas – Abmahnung Verantwortung Betrieb

Der Gemeindevorstand nimmt das vorliegende Schreiben der beiden Abteilungsleiter Touristische Infrastruktur und Bauamt betreffend «Parkhaus Quadrellas – Abmahnung Verantwortung Betrieb» zur Kenntnis. Im Wesentlichen wird dem Gemeindevorstand mitgeteilt, dass die beiden Abteilungsleiter jegliche Verantwortung für den Betrieb des Parkhauses Quadrellas und Schäden, welche sich aus einem mangelhaften Zustand der baulichen und technischen Anlagen ergeben, ablehnen. Die Verantwortung für den Weiterbetrieb des Parkhauses Quadrellas liegt beim Gemeindevorstand.

In Bezug auf das weitere Vorgehen beschliesst der Gemeindevorstand, dass die am 12. November 2020 durch den Gemeinderat neu gegründete Kommission Sanierung Parkhaus Quadrellas rasch möglichst einberufen werden muss. Die Kommission soll über den Zustand des Parkhauses Quadrellas informiert werden und einen Vorgehensvorschlag erarbeiten.

Via Chavallera – Schwerverkehr und Geschwindigkeitsüberschreitung

Anwohner der Via Chavallera schildern in ihrem Antrag an den Gemeindevorstand die Verhältnisse an der Via Chavallera. Es geht darum, dass die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h nicht eingehalten werde und dass trotz Lastwagenfahrverbot ein riesiges Verkehrsaufkommen durch Lastwagen herrsche. Um die dargestellte untragbare Situation künftig zu entschärfen, schlagen die Anwohner folgenden Lösungsansatz vor:

-    Klare Verkehrsbeschilderung mit Tempolimit 30 km/h

-    Vermehrte Geschwindigkeits- und Fahrverbotskontrollen

-    Augenschein mit einem Ingenieur der Gemeinde, um vor Ort die Problematik und das weitere Vorgehen hinsichtlich der stark beanspruchten Stützmauern zu besprechen.

Der Gemeindevorstand beauftragt das Bauamt, direkt vor Ort mit den Anwohnern bzw. deren Rechtsvertretung einen Augenschein durchzuführen. Falls danach weiterer Handlungsbedarf besteht, wird das Geschäft erneut traktandiert.

Kuscherwesen – Neuregelung ab 1. November 2020

Die Anträge der Gemeindepolizei vom 20.10.2020 betreffend Regelung Kutscherwesen werden wie folgt behandelt: Die Auflagen zu Standplätzen und Standplatzbewilligungen werden gemäss Antrag der Gemeindepolizei neu geregelt sowie der Routenplan, insbesondere im Seebereich, vereinfacht und damit die Anpassungen an der Signalisation bewilligt. Die Regelung gilt ab sofort; die Bewilligungserteilung für das Führen von Tierfuhrwerken, die gemäss Art. 23 Polizeigesetz beim Gemeindevorstand liegt, wird nicht an die Gemeindepolizei delegiert; für die Wintersaison 2020 / 2021 wird folgende Übergangslösung für das Führen von Tierfuhrwerken bewilligt: Dem Gesuchsteller wird eine befristete Fahrbewilligung ausgestellt, falls der Führer altrechtlich über Kutschenerfahrung jedoch nicht über ein in Fachkreisen anerkanntes Fahrer-Brevet verfügt; neue Gesuche für eine Fahrbewilligung werden nur unter Vorweisen eines in Fachkreisen anerkannten Kutschenführer-Brevets erteilt.

Konzept zur Nutzung öffentlicher Raum durch Pop-ups

Dem vorliegenden Konzept des Bauamtes betreffend Nutzung öffentlicher Raum durch Pop-ups wird mit Anpassungen zugestimmt.

Zirkus Medrano – Standortsuche Gastspiel

In Erwägung der Standortabklärungen (Polowiese, Signal, Islas und Zirkuswiese) des Bauamtes mit entsprechenden Empfehlungen wird das Gesuch für das Gastspiel des Zirkus Medrano vom 25. Juli bis 12. August 2021 abgelehnt. Von den abgeklärten Standorten ist das Gastspiel nur auf der Polowiese möglich. Der Gemeindevorstand ist nicht bereit, diesen Raum während der Hochsaison im Sommer 2021 für Gäste und Einheimische zusätzlich mit einem Zirkusangebot zu belasten.

Bel Verde Floristik – Aufstellen Weihnachtsbaum

Dem Gesuch der Bel Verde Floristik für das Aufstellen eines Weihnachtsbaums auf der Holzterrasse des Campo Base in der Fussgängerzone an der Via Maistra 22 wird mit den Auflagen des Bauamtes sowie mit der Auflage der Feuerwehr, dass der Zugang zum Hydranten sichergestellt sein muss, zugestimmt.

Ausstellung Damian Hirst – Wiedererwägungsgesuch

Auf das Wiedererwägungsgesuch wird eingetreten. Nach einer intensiven Diskussion bestätigt der Gemeindevorstand, dass die bereits Mitte Oktober 2020 bewilligten Standorte (Eingangstüre Dorfkirche, Grünfläche Plazza Paracelsus, Segelclub, Reithalle Ludains und evtl. die Zirkuswiese) mit den entsprechenden Auflagen (Einverständnis der Grundeigentümer, der Expertenkommission für den Uferschutz und allenfalls der Pro Lej da Segl) weiterhin bewilligt werden. Der zusätzlich beantragte Standort auf dem St. Moritzersee wird ebenfalls bewilligt. Die entsprechenden Auflagen (Bauamt, See-Infra AG, Seenkommission etc.) explizit für diesen Standort sind umzusetzen und einzuhalten. Der neu beantragte Standort auf Salastrains wird abgelehnt. Die Abteilung Tourismus wird mit der Koordination betreffend Umsetzung des Projektes samt Auflagen beauftragt.

Genossenschaft Fahrendes Zigeuner-Kultur-Zentrum – Gebühren

Dem Gesuch der Genossenschaft Fahrendes Zigeuner-Kultur-Zentrum betreffend Gebührenreduktion wird im Grundsatz zugestimmt. Das Bauamt wird beauftragt, die Kosten, die der Gemeinde entstehen, zu eruieren und daraus den Betrag, der der Genossenschaft verrechnet werden soll, zu bestimmen. Dieser wird dann der Genossenschaft mitgeteilt.

Amusements on the Lake – Bewilligung

Der Antrag der Abteilung Tourismus betreffend «Amusements on the Lake» wird gutgeheissen. Somit werden unter anderem die geplanten Aktivitäten auf dem St. Moritzersee während der Wintersaison gemäss Detailkonzept mit Übersichtsplänen wie auch die Anzahl der geplanten Abendevents mit den entsprechenden Auflagen bewilligt.

Tales of a Tree St. Moritz – Bewilligung

Der Antrag der Abteilung Tourismus betreffend Weihnachtsprojektion «Tales of a Tree St. Moritz» wird gutgeheissen. Somit werden unter anderem die Standorte für die Bäume auf Gemeindegebiet St. Moritz gemäss Konzept und Detailplan bewilligt. Zudem wird das Gemeindehaus, unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bauamtes, als Projektionsfläche für das Projekt zur Verfügung gestellt und während den Betriebszeiten der Projektion das Abspielen von Musik erlaubt.

Kommunales Räumliches Leitbild (KRL) – Genehmigung Mitwirkungsbericht

Auf Empfehlung der Planungskommission Gesamtrevision Ortsplanung sowie auf Antrag des Bauamtes wird der Mitwirkungsbericht genehmigt. Darin enthalten ist auch die Empfehlung, die ursprüngliche Formulierung im Mitwirkungsbericht betreffend «RhB-Verlängerung» beizubehalten, um damit eine klare Haltung der Gemeinde St. Moritz zugunsten einer städtebaulich hochwertigen Arealentwicklung des Kopfbereichs am Bahnhof St. Moritz einzunehmen.

Regionale Standortentwicklungsstrategie – Mitwirkungsbericht

Der Mitwirkungsbericht zur Regionalen Standortentwicklungsstrategie liegt dem Gemeindevorstand zur Stellungnahme an die Region Maloja vor. Das Anliegen der IG Freestyle Center St. Moritz Engadin, das Thema «Freestyle» sowie das entsprechende Vorprojekt in St. Moritz in die Strategie aufzunehmen, wird unterstützt und der Region zur Aufnahme in die Strategie beantragt. Dieses Thema sowie das Vorhaben dazu müsse platziert werden. Somit werden der vorliegende Mitwirkungsbericht zur Kenntnis genommen, der Region Maloja die Aufnahme des Themas Freestyle und des Vorprojektes Freestyle in St. Moritz beantragt und bei der Region angefragt, welcher Stellenwert die Strategie (Verbindlichkeit) einnehmen soll.

Gründung Verband Bündner Gemeinden – Kein Beitritt

Die Anfrage an die Gemeinde St. Moritz betreffend Interesse zum Beitritt in den noch zu gründenden Verband Bündner Gemeinden wird diskutiert. Es liegen dem Gemeindevorstand unter anderem bereits die Beschlüsse der Gemeinden Bever, Pontresina und Sils i.E. vor. Diese drei lehnen den Beitritt ab. Der Gemeindevorstand beschliesst, dem neu zu gründenden Verband nicht beizutreten, und teilt unter anderem die Einschätzungen der Oberengadiner Nachbargemeinden.

Steuergesetz Gemeinde St. Moritz – Teilrevision

Der Grosse Rat hat im Februar 2019 einer Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes (StG; BR 720.000) und des Gemeinde- und Kirchensteuergesetzes (GKStG) zugestimmt. Mit dieser Revision werden die Erbschafts- und Schenkungssteuern von Kanton und Gemeinden vereinheitlicht, indem der Kanton von der Nachlasssteuer zur Erbanfallsteuer wechselt. Dieser Wechsel hat zur Folge, dass die gesetzliche Regelung für Kanton und Gemeinden in das kantonale Steuergesetz aufgenommen und die Steuererhebung an die kantonale Steuerverwaltung delegiert wird. Die Gemeinden verfügen immer noch über eine Steuerhoheit und können entscheiden, ob sie eine Erbschafts- und Schenkungssteuer erheben wollen. Erhebt die Gemeinde eine Erbschafts- und Schenkungssteuer, finden die Bestimmungen des kantonalen Rechts Anwendung und die Gemeinde bestimmt nur noch die Höhe der Steuersätze. Die Gemeinde bleibt zudem zuständig für den Erlass der Erbschafts- und Schenkungsteuer sowie für die administrative Abschreibung. Als Folge dieser Änderung müssen die Gemeinden ihre kommunalen Steuergesetze anpassen. Die Regierung setzte die Teilrevision des StG und des GKStG auf den 1. Januar 2021 in Kraft. Auf Antrag des Gemeindesteueramtes hat dies Anpassungen in der kommunalen Gesetzgebung zur Folge. Da die Gemeinde St. Moritz lediglich die übergeordneten rechtlichen Bestimmungen anpassen wird, kann gemäss Art. 37 Abs. 3 Gemeindegesetz der Gemeindevorstand diese Gesetzesänderung in eigener Kompetenz beschliessen. Die Anpassung der kommunalen Bestimmung soll ebenfalls auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Demzufolge wird das vorliegende revidierte kommunale Steuergesetz, welches vorgängig bereits dem Rechtsdienst der kantonalen Steuerverwaltung zur Überprüfung unterbreitet wurde, gutgeheissen und zuhanden der Genehmigung durch die Regierung des Kantons Graubünden verabschiedet.

 

 

St. Moritz, 7. Dezember 2020

 

Gemeindevorstand St. Moritz