Der Gemeindevorstand Samedan macht darauf aufmerksam, dass in den ausgeschiedenen Wald- und Wildschonzonen jede Art der Sportausübung, insbesondere das Variantenskifahren, das Schneeschuhlaufen sowie jedes Betreten und Befahren abseits der markierten Wege, untersagt ist. Das Verbot gilt vom 20. Dezember 2020 bis zum 30. April 2021. Dies betrifft die Gebiete Muntatsch-Clavadatsch, Muottas-Champagna, Val Roseg und Val Bever. Die Gebiete sind im Gelände markiert. Karten der Schonzonen sind unter „www.jagd-fischerei.gr.ch“ zu finden. Wir ersuchen die Wintersportler dringend, diese Regelung zu respektieren. Wer die Wald- und Wildschonzonen unberechtigterweise betritt, wird gestützt auf die Strafbestimmungen des Baugesetzes der Gemeinde Samedan mit Busse bis zu CHF 30’000 bestraft. |
Der Gemeindevorstand |
Samedan, 19. Dezember 2020 |