Der Bundesrat hat am 4. Dezember 2020 die «Covid-Verordnung besondere Lage» ergänzt. In Art. 5b verpflichtet er «Gemeinden mit Skigebieten und zahlreichen Wintersportgästen (Wintersportorte)» zur Erarbeitung und Umsetzung eines Schutzkonzeptes, das Massnahmen zur Gewährleistung der Abstandsvorgaben und zur Vermeidung von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum vorsieht. Die Gemeinde St. Moritz hat ein entsprechendes Schutzkonzept erarbeitet und am 21. Dezember 2020 durch den Gemeindevorstand zur Umsetzung verabschiedet. Mit dem Schutzkonzept verfolgen wir die folgenden Ziele: -Die Gesundheit der Gäste sowie der einheimischen Bevölkerung wird mit gezielten Massnahmen gewährleistet -Die Umsetzung trägt dazu bei, die Sicherheit für Gäste und die einheimische Bevölkerung zu verstärken -Die Prozesse und Regeln des Schutzkonzeptes sind klar und nachvollziehbar. Sie geben den Verantwortlichen Sicherheit in ihrer Vorgehensweise. -Zudem sind die Verantwortlichkeiten klar geregelt. Konkret gilt Maskenpflicht: Konkret gilt gemäss Schutzkonzept auf St. Moritzer Gemeindegebiet im Ortskern und in den Flanierzonen sowie auf öffentlichen Plätzen und in der Fussgängerzone für alle die Pflicht, über Mund und Nase eine Hygienemaske zu tragen. Die Maskenpflicht gilt auch für die daran angrenzenden Parkplätze und Parkhäuser. Der Gemeindevorstand zählt weiterhin auf ein hohes Mass an Eigenverantwortung und Solidarität aller Beteiligten sowie darauf, dass die Massnahmen und Empfehlungen des Bundes und des Kantons wie auch die im Schutzkonzept aufgeführten Massnahmen eingehalten werden. Für die Durchsetzung und Kontrolle der geltenden Richtlinien innerhalb der Gemeinde ist durch den Gemeindevorstand die Gemeindepolizei beauftragt. Das durch den Gemeindevorstand erlassene Schutzkonzept ist Bestandteil dieser Anzeige, ist unter https://www.gemeinde-stmoritz.ch/newsroom/ zu finden und kann zudem zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung auf der Kanzlei bezogen werden. Für Fragen zum Schutzkonzept steht Ihnen die Gemeindepolizei St. Moritz über Tel. 081 833 30 17 zur Verfügung. Link zum Schutzkonzept: https://www.gemeinde-stmoritz.ch/newsroom/ |
Gemeindevorstand St. Moritz |
St. Moritz, 21. Dezember 2020 |