In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Stimmbevölkerung am 14. Dezember 2020 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt. Gegenstand: Teilrevision Gewerbezone Pros d’Islas Auflageakten: -Teilrevision Baugesetz, Art. 50.1 Gewerbezone Pros d’Islas -Zonenplan, Genereller Gestaltungsplan, Genereller Erschliessungsplan 1:1000 Pros d’Islas Grundlagen: -Planungs- und Mitwirkungsbericht Auflagefrist: 08.01.2021 bis 08.02.2020 (30 Tage) Auflageort / -zeit: Gemeindebauamt während den Öffnungszeiten Planungsbeschwerden: Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben. Umweltorganisationen: Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein. |
Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna |
Celerina, 07.01.2021 |