In Anwendung von Art. 52 ff. KRVO wird das Gesuch betreffend Entfernung von Hecken und Feldgehölzen mit Ersatzmassnahmen öffentlich aufgelegt. Inhalt des Gesuchs Um zukünftig Personen- aber auch Sachschäden an nahestehenden Gebäuden durch umfallende Bäume zu vermeiden, ist eine Sicherheitsholzung im Serpentinenbereich der Via dals Ers vorgesehen. Die betroffenen Teilgebiete werde sodann mittels Ersatzpflanzungen und anderen Massnahmen ökologisch aufgewertet. Auflageakten - Gesuchsformular Entfernung von Hecken und Feldgehölzen - Landeskarten-Ausschnitt 1:25‘000 - Situationsplan 1:500 - Genereller Gestaltungsplan 1:500 - Beschrieb - Fotodokumentation Auflagezeit 12. Januar 2021 bis 01. Februar 2021 (20 Tage) Auflageort Gemeindekanzlei während den Kanzleistunden oder nach telefonischer Vereinbarung. Rechtsmittel Innerhalb der Auflagefrist kann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Einsprache gegen das Gesuch um Entfernung von Hecken und Feldgehölzen erhoben werden. Zur Einsprache legitimiert sind Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung des Gesuches haben oder nach Bundesrecht oder kantonalem Spezialrecht zur Einsprache berechtigt sind. Die Umweltorganisationen üben ihre Verfahrensrechte nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) aus. Die Einsprachelegitimation von Umweltschutzorganisationen richtet sich nach Art. 12 und Art. 12a NHG, Art. 55 USG. |
Der Gemeindevorstand Pontresina |
Pontresina, 12. Januar 2021 |