AUS DEN VERHANDLUNGEN DES GEMEINDEVORSTANDES LA PUNT CHAMUES-CH
1) Teilrevision Ausscheidung Gewässerraum, Gefahrenzonen
Im Juli 2014 hat das Amt für Natur und Umwelt Graubünden (ANU) die Gemeinden darüber orientiert, dass die definitive und parzellenscharfe Festlegung der Gewässerräume durch die Gemeinden im Rahmen einer Revision der Ortsplanung zu erfolgen hat.
Entsprechend dem Auftrag des Kantons an die Gemeinden bildet die Ermittlung und Ausscheidung des Gewässerraums für Fliessgewässer sowie die grundeigentümerverbindliche Festlegung des Gewässerraums im Zonenplan, Gegenstand der Teilrevision der Ortsplanung.
Mit der Festlegung des Gewässerraums nach Artikel 36a des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer sollen folgende Funktionen der Gewässer gewährleistet werden:
-die natürlichen Funktionen der Gewässer
-den Schutz vor Hochwasser
-die Gewässernutzung
Mit der vorliegenden Teilrevision wird für sämtliche relevanten Gewässer der Gemeinde La Punt Chamues-ch der Gewässerraum nutzungsplanerisch festgelegt. Des Weiteren werden die rechtskräftigen Gewässerabstandslinien in Folge der Gewässerraumausscheidung aufgehoben. Zudem werden die rechtskräftigen Gefahrenzonen aufgehoben und die von der Gefahrenkommission neu beschlossenen Gefahrenzonen nutzungsplanerisch festgelegt.
Die öffentliche Mitwirkungsauflage erfolgte vom 9.10.2020 bis zum 7.11.2020.
Der Vorstand entscheidet, die Revisionsvorlage der nächsten Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung zu unterbreiten. Der Beschluss der Gemeindeversammlung kann dann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde bei der Regierung angefochten werden.
2) Arbeitsvergaben Revitalisierungen Inn und Chamuerabach
Für die Koordination und Steuerung der aktuellen Projektphase Bau- und Auflageprojektierung hat sich der Gemeindevorstand anlässlich seiner Sitzung vom 25. März 2020 für ein BHU-Model mit Aufteilung in Teilprojekte entschieden. Im vorliegenden Projektkontext wird der Bauherr, federführend vertreten durch die Gemeinde La Punt Chamues-ch, in der Gesamtprojektleitung für die Projektphase Bau- und Auflageprojektierung durch die Eichenberger Revital SA als BHU unterstützt. Die Ausschreibung der Ingenieurleistungen für die Ausarbeitung des Bau- und Auflageprojekts soll zudem strukturiert nach Teilprojekten erfolgen. Bei der Offerteinholung sollen soweit sinnvoll, auch lokale Ingenieurbüros aus dem Engadin miteinbezogen werden.
Gestützt auf den Gemeindeversammlungsentscheid vom 27. November 2020, werden folgende Arbeitsvergaben vorgenommen:
· Bauherrenunterstützung und Gesamtprojektleitung = Firma Eichenberger Revital SA, Chur
· Projektleitung Teilprojekt 1.1. Wasserbau und Infrastrukturen, und Teilprojekt 1.2. Massivbau Infrastrukturen = Firma Eichenberger Revital SA, Chur
· Fachspezialist Umwelt und Mitwirkung Gesamtprojektleitung = Firma ecowert gmbh, Chur
· Projektleitung TP 4 Landwirtschaft = Firma ecowert gmbh, Chur
· Leitung Teilprojekt 5 VVB = Firma ecowert gmbh, Chur
· Leitung Teilprojekt 6 Raumplanung = Firma ecowert gmbh, Chur
· Fachspezialist Wasserbau = Firma Hunziker, Zarn + Partner, Domat/Ems
3) Vernehmlassung Teilrevision des Gesetzes über die Pensionskasse Graubünden
Die zentralen Elemente für die Festsetzung der Renten haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Das Zinsniveau ist – auch historisch betrachtet – extrem tief, und die Lebenserwartung steigt stetig. Beide Entwicklungen belasten die Pensionskassen stark. Es ist unbestritten, dass die berufliche Vorsorge in der Schweiz einen dringenden Reformbedarf hat.
Die Pensionskasse Graubünden hat 2019 eine umfassende Benchmarkanalyse mit vergleichbaren öffentlichen Pensionskassen durchgeführt. Dabei hat sich gezeigt, dass die PKGR bei vielen Leistungskomponenten das Schlusslicht bildet. Der Vergleich der Finanzierung ergab, dass die PKGR prozentual die tiefsten Sparbeiträge aufweist.
Der Vergleich mit anderen Pensionskassen hat gezeigt, dass bereits heute sowohl das theoretische als auch das effektive Leistungsziel nicht marktkonform ist. Mit der notwendigen Anpassung der technischen Grundlagen wird sich diese Lücke noch verstärken. Zudem wurden die Leistungen in der Vergangenheit bereits reduziert, indem der Umwandlungssatz gesenkt wurde und frei verfügbare Mittel für die Nachfinanzierung der Rentenverpflichtungen eingesetzt werden mussten. Die Leistungen können nicht weiter reduziert werden. Deshalb sollen beim Gesetzgeber höhere Sparbeiträge beantragt werden.
Die Stellungnahme des Gemeindevorstandes erfolgt im positiven Sinne und im Interesse der versicherten Arbeitnehmer der Gemeinde.
14. Januar 2021, der Aktuar/un