Gemäss Art. 11 Gemeindeverfassung Celerina/Schlarigna sind Demissionen des Gemeindevorstandes öffentlich bekannt zu geben. Der Gemeindevorstand informiert über folgende sofortige Demission. |
Gemeindevorstand Roman Ferrari |
Gemäss Art. 13 der Gemeindeverfassung wird innert vier Monaten anlässlich einer Gemeindeversammlung eine Ersatzwahl durchgeführt. |
Gemeinde Celerina/Schlarigna |
19. Januar 2021 |