Gemäss Art. 45 Abs. 1 Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) legt die kommunale Baubehörde Baugesuche im ordentlichen Verfahren während 20 Tagen in der Gemeinde öffentlich auf. Aufgrund der aktuellen Lage und gestützt auf die Bestimmungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie hat der Gemeindevorstand am 15. Januar 2021 unter anderem beschlossen, das Rathaus St. Moritz bis auf weiteres für die Öffentlichkeit zu schliessen. Baugesuche können telefonisch unter der Telefonnummer +41 (0)81 / 836‘30’60 oder via Mail unter der Adresse bauamt@stmoritz.ch elektronisch für die Einsichtnahme eingefordert werden. Exemplare in Papierform können gegen Verrechnung ebenfalls bestellt werden. Wir danken für Ihr Verständnis. |
Bauamt St. Moritz 18. Januar 2021 |