Am 2. Februar 2015, mit Publikation am 12. Februar 2015, hat der Gemeindevorstand, gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes, über die Quartierplangebiete Quarta Morta, Mürias und Curtins, eine Planungszone erlassen mit dem Ziel, die Bauzonenreserven der Gemeinde zu überprüfen und allenfalls zu redimensionieren. Die Überprüfung konnte noch nicht abgeschlossen werden. Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden hat deshalb, auf Antrag des Gemeindevorstandes, die bereits bestehende Planungszone über die Quartierplangebiete Quarta Morta, Mürias und Curtins um weitere 2 Jahre bis zum 2. Februar 2021 verlängert. Während der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Ausführungsgesetzgebung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Insbesondere dürfen keine Förderbeiträge gesprochen werden, wenn sie weder der rechtskräftigen noch der vorgesehenen neuen Gesetzgebung widersprechen. Dieser Beschluss kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde bei der Regierung angefochten werden (Art. 101 KRG). |
Silvaplana, 9. April 2019 |
Gemeindevorstand Silvaplana |