18.03.2019

Der Gemeindevorstand von Pontresina behandelte am 19. März 2019 folgende Geschäfte:

Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung 2019–01 vom 13. März 2019: Der Gemeindevorstand genehmigt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. März. Es liegt nun während 30 Tagen öffentlich auf. In dieser Zeit haben die Stimmberechtigten die Möglichkeit, beim Gemeindevorstand schriftlich Einsprache zu erheben. Das Protokoll ist auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet und kann auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Anpassung beziehungsweise Aufhebung Ausländerquote: Der Gemeindevorstand beantragt in einer nächsten Gemeindeversammlung die Anhebung der Quote für den Wohnungsverkauf aus Gesamtüberbauungen an Ausländer («Ausländerquote») von 331/drei Prozent (seit 1998) per 1. Januar 2020 auf 100 Prozent. Dies unbefristet und ohne Abschöpfung eines allfälligen Mehrwertes. Der Direktverkauf von Einzelobjekten schweizerischer Veräusserer sowie der Wohnungsverkauf von Ausländern an Ausländer sind bereits jetzt möglich. Wohnungsverkäufe an Personen im Ausland richten sich nach den verfügbaren Kontingenten: Im Rahmen der «Lex Koller» hat der Bund die Höchstzahl pro Jahr auf 1500 festgelegt, von denen 290 dem Kanton Graubünden zustehen. In Pontresina sind in den letzten fünf Jahren durchschnittlich fünf Ausländerbewilligungen vergeben worden. In sechs der elf Gemeinden der Region Maloja liegt die Quote bereits bei 100 Prozent; fünf davon haben sie in den letzten beiden Jahren angehoben.

Landabtretung für eine Korrektion der Via da Bernina: Der Kanton erwirbt von der Gemeinde Pontresina für eine Korrektion der Via da Bernina im Gebiet Plattas von der Parz. 1561 rund 195 Quadratmeter zum Preis von 2,50 Franken pro Quadratmeter. Der genaue Betrag wird nach Fertigstellung auf der Basis der effektiv beanspruchten Fläche berechnet. Zudem werden weitere etwa 255 Quadratmeter temporär für die Bauarbeiten beansprucht, was mit 40 Rappen pro Quadratmeter abgegolten werden soll. Der Gemeindevorstand stimmt dem Bodenverkauf und der temporären Nutzung zu. Gemäss Gemeindeverfassung ist er zur Durchführung von Bodengeschäften dieser Grössenordnung befugt.

Auftragsvergabe Sanierung Dach Bellavita Hallenbad: Der Gemeindevorstand vergibt die Aufträge für die Sanierung und Neubelegung des als Parkplatz genutzten Bellavita-Hallenbaddaches an die Walo Bertschinger AG St. Gallen: Die Vorbereitungs- und Abdichtungsarbeiten für 108’838.50 Franken und die Confalt-Belagsarbeiten für 147’336.95 Franken. Die Direktvergabe der Aufträge ist gemäss Submissionsgesetz zulässig. Die Bauarbeiten sind für den kommenden Mai vorgesehen.

Einsprache gegen eine Wassergebührenrechnung: Die Verwaltung einer Stockwerkeigentümergemeinschaft erhob Einsprache gegen die Gebührenrechnung 2016/17 mit der Begründung, der Wasserverbrauch sei nicht korrekt gemessen, nachdem er um rund 50 Prozent über dem Mittel früherer Jahre liege (vom Wasserverbrauch ist auch die Abwassergebührenrechnung abhängig).

Die Gemeinde baute, wie vom Gesetz über die Wasserversorgung vorgesehen, den Zähler aus und liess ihn in einer zertifizierten Eichstätte prüfen. Die Prüfung ergab, dass die Messung über den Toleranzbereich (Plus/ Minus vier Prozent) hinaus fehlerhaft ist. Daraufhin korrigierte die Gemeinde die Rechnung um den über dem Toleranzbereich liegenden Fehlerkoeffizienten (1,7 Prozent). Dagegen erhob die Verwaltung neuerlich Einsprache, die nun vom Gemeindevorstand abgelehnt worden ist.

Er erachtet die im Vergleich zu den Vorjahren starke Verbrauchsschwankung als unplausibel, nachdem die Liegenschaft zwölf Wohneinheiten hat, von denen sieben als Ferienwohnungen genutzt werden. Im Sinn eines Entgegenkommens billigt er aber die Vergütung des ganzen Fehlmessbereichs von 5,7 Prozent. Der einsprechenden Verwaltung steht gegen den Gemeindevorstandsentscheid die Beschwerde vor Verwaltungsgericht offen.

Auftragsvergabe Balkenanlage im Feuerwehrlokal (Umbau Gemeindehaus): Im Zug des Umbaus der Chesa cumünela zum Schulhaus und zur Kindertagesstätte wird auch das Feuerwehrlokal erneuert. Den Auftrag für die dazu nötige Balkenanlage vergibt der Gemeindevotstand auf Antrag der Bauleitung an Markus Gemmet, Pontresina, zum Preis von 40’455.95 Franken.

Mitfinanzierung Freestyle-Ski-WM 2025 im Oberengadin: An der ersten Vorstellung eines Projektes für die Durchführung der Ski-Freestyle-Skiweltmeisterschaften 2025 im Oberengadin mit Wettkampfstätten in Sils, Silvaplana, St. Moritz, Pontresina und Zuoz waren von der projektleitenden Asese im vergangenen Sommer Kosten in der ungefähren Grössenordnung von acht bis neun Millionen Franken prognostiziert worden.

Auf der Basis dieser Angaben sicherte der Gemeindevorstand seine grundsätzliche Unterstützung zu und seine Bereitschaft, für die mit rund 400’000 Franken veranschlagte Kandidatur einen zehnprozentigen Beitrag zu budgetieren. Nun legt das Asese-Projektteam einen Mitfinanzierungsvorschlag vor, der von Kosten von insgesamt 18 Millionen Franken ausgeht. Sechs Millionen Franken sind als Infrastrukturinvestitionen vorgesehen, 12 Millionen Franken als Netto-Veranstaltungsaufwand.

Vom Veranstaltungsaufwand sind den elf Gemeinden der Region Maloja vier Millionen Franken zugedacht; auf Pontresina würden 458’000 Franken entfallen. Der Gemeindevorstand lehnte diesen Finanzierungsvorschlag ab; zwar unterstützt er das Projekt einer Freestyle-Ski-WM im Oberengadin weiterhin, doch verlangt er Kostendimensionen im Bereich des Projektvorschlags vom vergangenen Sommer. (ud)