25.01.2021

In der Berichtsperiode vom 1. bis 31. Dezember 2020 hat der Gemeindevorstand gesamthaft 48 traktandierte Geschäfte behandelt. Von 44 Baugesuchen wurden 31 genehmigt und eines abgelehnt.

Teilrevision Baugesetz

Auf Wunsch des Gemeindevorstandes hat sich die Baukommission mit einer Teilrevision des Baugesetzes betreffend die Artikel 4, 6, 17, 36, 49ter, 155 und 155a befasst. Dem Gemeindevorstand liegt der aktuelle Vorschlag, welcher durch den Rechtskonsulenten, den Leiter Baupolizei und die Baukommission erarbeitet wurden, vor.

Im Rahmen dieser Teilrevision des Baugesetztes sollen einerseits die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um das Verfahren bei der Behandlung von Baugesuchen zwischen der Baubehörde, der Baukommission und dem Bauamt zu vereinfachen und Doppelspurigkeiten zu beseitigen. Anderseits soll aufgrund eines gerichtlichen Entscheids definiert werden, ob und in welchem Verfahren die nach kantonalem Recht bewilligungsfreien Bauvorhaben der Bewilligungspflicht nach kommunalem Recht unterstellt werden sollen.

Ein weiteres Thema betrifft die Erbringung von Pflichtparkplätzen bei Gewerbe- und Gastgewerbebetrieben. Die bisherige verhältnismässig hohe Anzahl an Pflichtparkplätzen für Restaurationsbetriebe lässt sich nicht mehr rechtfertigen. Durch die vorgesehene Herabsetzung der erforderlichen Pflichtparkplätze für Restaurationsbetriebe (Gasträume) kann zudem die Umsetzung privater Initiativen für neue und innovative Restaurationskonzepte innerhalb der Perimeter für Gemeinschaftsparkierungsanlagen Dorf und Bad erleichtert werden. Für die Angebotsvervielfältigung und die Belebung des Dorfkerns und insbesondere der Fussgängerzone drängt sich eine solche Anpassung auf. Die Herabsetzung von Pflichtparkplätzen für Restaurationsbetriebe führt dazu, dass die entsprechende Regelung zu den Büro-, Laden- oder Gewerbeflächen ebenfalls überdacht werden soll. Auch hier gilt es den Veränderungen der vergangenen Jahre Rechnung zu tragen, insbesondere dem Umstand, dass heute ein sehr gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz besteht, welches ermöglicht, auch bei Einkäufen auf das Privatauto zu verzichten. Von diesen Möglichkeiten wird zunehmend Gebrauch gemacht, weshalb auch hier die Anzahl der Pflichtparkplätze vermindert werden soll.

Beleuchtungen können erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und das Orts- und Landschaftsbild haben. Um den sogenannten Lichtsmog eindämmen zu können, sollen solche Beleuchtungen wie bis anhin bewilligungspflichtig sein. Bewilligt werden sollen Beleuchtungen nur, wenn sie die Umgebung nicht beeinträchtigen. Die Einzelheiten dazu soll der Gemeinderat im Rahmen einer Verordnung regeln. Dafür sollen die gesetzlichen Grundlagen im Baugesetz geschaffen werden.

Der Gemeindevorstand teilt die Einschätzungen und Vorschläge des Rechtskonsulenten, des Leiters Baupolizei und der Baukommission und heisst die teilrevidierten Gesetzesvorlagen mit wenigen Anpassungen gut und verabschiedet die Unterlagen an das kantonale Amt für Raumentwicklung (ARE) zur Vorprüfung. Danach sollen die Mitwirkungsauflage, der Beschluss auf Stufe Gemeinde und das kantonale Genehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Teilrevision Ortsplanung Areal Du Lac – Beschlüsse Regierung des Kantons Graubünden vom 1. Dezember 2020

Im Rahmen der Teilrevision der Ortsplanung Spezialzone Du Lac werden die beiden Regierungsbeschlüsse vom 1. Dezember 2020 zur Kenntnis genommen. Die Teilrevision der Ortsplanung wurde durch die Regierung genehmigt und die Beschwerde der Stockwerkeigentümer und Stockwerkeigentümergemeinschaft Du Lac durch die Regierung abgewiesen.

Gutsbetrieb Oberalpina – Instandstellungsarbeiten aufgrund kantonaler Auflagen

Dem Antrag des Bauamtes um die Freigabe eines ausserordentlichen Kredites über CHF 45’000.00 für den Gutsbetrieb Oberalpina wird zugestimmt. Die Arbeiten an der Hofdüngeranlage und der Liegenschaftsentwässerung sind gemäss Auflage des kantonalen Amts für Landwirtschaft und Geoinformatik (ALG) zwingend bis zum 31. Juli 2021 umzusetzen. Beim Kredit handelt es sich somit um eine gebundene Ausgabe. Die Ausführung der Arbeiten kann im Frühjahr 2021 erfolgen.

Reithalle – Auswahl Planungsteam für Sanierung und Neunutzung

Auf Empfehlung des Beurteilungsgremiums erteilt der Gemeindevorstand den Zuschlag an das Planungsteam «ARGE Horisberger Wagen Architekten GmbH, Zürich, und Stehrenberger Architektur GmbH, Zürich, mit dsp Ingenieure + Planer AG, Uster». Ebenfalls wird das vorgeschlagene weitere Vorgehen samt Terminen und Freigabe einer Medienmitteilung gutgeheissen. Das Planungsteam erhält nun den Auftrag, ein konkretes Projekt auszuarbeiten. Zuerst soll das Nutzungskonzept definiert, dann das Projekt entwickelt werden.

Feuerwehrdepot St. Moritz-Dorf – Gesuch Durchführung von Veranstaltungen

Das Gesuch des Mieters des alten Feuerwehrdepots St. Moritz Dorf zur Durchführung von kulturellen Veranstaltungen im Winter im Feuerwehrdepot wird mit den entsprechenden Auflagen bewilligt. Die von Bund und Kanton erlassenen Auflagen und Massnahmen im Rahmen der Covid-19-Pandemie sind ebenfalls zu erfüllen bzw. umzusetzen.

Dorfzentrum Champfèr – Nutzungsrecht Sennereigenossenschaft

Der vorliegenden Vereinbarung zwischen der Sennereigenossenschaft Champfèr und den beiden Gemeinden Silvaplana und St. Moritz betreffend Nutzungsrecht von Räumlichkeiten zum alternativen Gebrauch wird zugestimmt. Der Gemeindevorstand Silvaplana hat der Vereinbarung bereits an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2020 zugestimmt.

Engadin St. Moritz Tourismus AG – Weiteres Vorgehen

Im Rahmen der zukünftigen Zusammenarbeit mit der Engadin St. Moritz Tourismus AG (ESTM AG) liegen dem Gemeindevorstand erste Entscheidungsgrundlagen der Tourismuskommission samt Ausführungen und Begründungen vor. Diese betreffen vor allem den Entscheid betreffend Kündigung des Leistungsauftrages an die ESTM AG und dazu das weitere Vorgehen samt Kommunikation. Der Gemeindevorstand stimmt den Inhalten und dem weiteren Vorgehen zu. Damit beschliesst er ebenfalls, dass der Leistungsauftrag vom 17. August 2017 an die ESTM AG unter Einhaltung der Kündigungsfrist von zwei Jahren auf den 31. Dezember 2022 vorsorglich gekündigt wird. Das Kündigungsschreiben wird genehmigt und zum Versand an die ESTM AG freigegeben. Die Mitteilung an den Verwaltungsrat der ESTM AG wie auch die weitere interne wie externe Information und Kommunikation erfolgen durch Martin Berthod.

Internationaler Schlittschuh-Club St. Moritz – Unterstützungsgesuch

Das Gesuch des Internationalen Schlittschuh-Clubs St. Moritz (ISC) für einen Beitrag von CHF 20’000.00 für das Jahr 2020 wird wie folgt behandelt: Der im Budget 2020 vorgesehene Beitrag über CHF 15’000.00 wird zur Auszahlung freigegeben. Eine Erhöhung des Beitrages 2020 wird nicht gutgeheissen; eine Erhöhung des Beitrages für das Jahr 2021 wird der Gemeindevorstand nur in Betracht ziehen, wenn der ISC unter anderem weitere Detailunterlagen (Budget, Anzahl St. Moritzer Vereinsmitglieder und Teilnehmer bei den Trainingscamps etc.) zustellen wird.

Leipold Gian – Unterstützungsgesuch

Das Gesuch um finanzielle Unterstützung von Gian Leipold (Eishockey-Nachwuchs-spieler U17 Elite beim HC Davos) wird unter anderem mit folgender Begründung abgelehnt: Gian Leipold, Jahrgang 2005, ist in St. Moritz aufgewachsen und spielt für den HC Davos. Er ist Inhaber der Swiss Olympic Talent Card und Mitglied der U16 Nationalmannschaft. Gemäss dem gemeindeinternen Unterstützungs-Vergabe-reglement werden vorliegend mehrere Kriterien nicht erfüllt. Gian Leipold ist nicht Mitglied eines St. Moritzer Vereins bzw. spielt / startet nicht für einen St. Moritzer Verein und tritt sowohl beim HC Davos als auch in der U16 Nationalmannschaft nicht unter St. Moritz auf. Auch sind Unterstützungsbeiträge zur Förderung und Entlastung der Eltern ausschliesslich an Junioren nach dem Schulaustritt vorgesehen. Vereine, wie auch der HC Davos, haben zudem Nachwuchsfonds, welche für Jugendliche im Alter von Gian Leipold für Unterstützungen angesucht werden können. Somit wird das Gesuch nicht unterstützt.

Ibexmedia GmbH – Offerte Livestream 2021

Zur Weiterführung des Livestreams der Sitzungen des Gemeinderates im 2021 liegt die Offerte der Ibexmedia GmbH vor. Der Gemeindevorstand beschliesst, den Livestream bis auf Weiteres zu betreiben, solange die Sitzungen aufgrund der Covid-19-Bestimmungen nicht öffentlich durchgeführt werden können. Eine Beurteilung erfolgt somit jeweils im Vorfeld der entsprechenden Sitzung und die Abrechnung pro Einzelsitzung. Auf ein Engagement der Ibexmedia GmbH für das ganze 2021 wird demzufolge verzichtet.

Cyberversicherung – Genehmigung

Auf Antrag der Abteilung Finanzen wird dem Abschluss einer Cyberversicherung bei der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG mit einer Jahresprämie von CHF 10’198.90, gültig ab 1. Januar 2021, zugestimmt.

Gemeinde Samedan – Restfinanzierung Pflegekosten

Die Gemeinde Samedan muss gemäss Urteil des Verwaltungsgerichtes des Kantons Graubünden betreffend Restfinanzierung von Pflegekosten eine Forderung über CHF 59’284.60 gegenüber der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) begleichen. Die Gemeinde Samedan stellt den Gemeinden der Gesundheitsregion nun den Antrag, einen Teil gemäss (damaligem) Kreisverteilschlüssel zu übernehmen. Der Gemeindevorstand stellt fest, dass ein rechtskräftiges Urteil vorliegt und die Pflegekosten der Gemeinde Samedan zugewiesen werden. Alle anderen Gemeinden sind demzufolge nicht zur Zahlung verpflichtet. Analog zu den bereits vorliegenden Beschlüssen samt Argumentation von Nachbargemeinden beschliesst der Gemeindevorstand, sich nicht an diesen Kosten zu beteiligen.

Gemeindepersonal – Dienstjubiläen

Gemeindepräsident Christian Jott Jenny wie auch Gemeindevizepräsident Reto Matossi gratulieren folgenden sechs Gemeindeangestellten zu ihrem Dienstjubiläum:

-    Reto Falkenstein, Gemeindeschule, 30 Jahre

-    Martino Franzini, Bauamt, 30 Jahre

-    Olinto Iseppi, Gemeindesteueramt, 30 Jahre

-    Ruth Schär, Bauamt, 30 Jahre

-    Simon Solinger, Gemeindepolizei, 30 Jahre

-    Jörg Bassin, Bauamt, 25 Jahre

Allen sechs Jubilaren wird ein Geschenk sowie der Jubilarin Ruth Schär zusätzlich ein Blumenstrauss überreicht.

Wahl des Gemeindevizepräsidenten für das Jahr 2021

Reto Matossi wird zum Gemeindevizepräsidenten für das Jahr 2021 gewählt. Aufgrund der Rückmeldungen aus den Abteilungen und den in den vergangenen rund viereinhalb Monaten gewonnenen Erkenntnissen beschliesst der Gemeindevorstand, am eingeschlagenen Weg der Arbeitsteilung festzuhalten (Christian Jott Jenny 80 %; Reto Matossi nebst seinem Pensum als Departementsvorsteher zusätzlich 30 %). Im Dezember 2021 erfolgt erneut eine Neubeurteilung der Situation betreffend Gemeindeführung.

Weiterführung QP-Verfahren-Bäderzentrum

Auf Antrag des Bauamtes vom 17.12.2020 wird die Weiterführung des Quartierplanverfahrens Bäderzentrum beschlossen.

Das Quartierplanverfahren für die Teilrevision respektive Konkretisierung des Baufeldes Konzert- und Konferenzzentrum im Quartierplan Bäderzentrum soll wiederaufgenommen werden. Mit dieser Teilrevision sollen die Voraussetzungen für einen alternativen Standort für die Klinik Gut geschaffen werden. Im Rahmen dieses Quartierplanverfahrens sollen zudem die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erstellung einer Parkierungsanlage für die Hotel San Gian AG in der Typologie gemäss Variante 1 geschaffen werden. Das kantonale Amt für Immobilienbewertung soll rasch möglichst beauftragt werden, eine Schätzung des Landwertes des im Eigentum der politischen Gemeinde stehenden Grundstückes 1311 für die Einräumung einer Dienstbarkeits- oder eines Baurechtsvertrages zugunsten der Hotel San Gian AG zu erstellen. Nachdem bekannt ist, wie hoch eine mögliche Entschädigung für die Einräumung der entsprechenden Rechte ist, soll der Hotel San Gian AG ein Angebot unterbreitet werden.

Sofern eine Einigung zwischen der Hotel San Gian AG und dem Gemeindevorstand zustande kommt, soll überprüft werden, ob gestützt auf die neue Gemeindeverfassung der Gemeinderat oder der Gemeindevorstand zuständig für die Einräumung der erforderlichen Rechte ist.

 

 St. Moritz, 11. Januar 2021

 

Gemeindevorstand St. Moritz