24.02.2021

Realisierung Teilprojekt «Engadin Arena»

Die aktuelle Streckenführung der Langlaufloipe im Bereich der Unterführung Shell-Strasse und der RhB-Brücke überzeugt nicht. Die Ab- bzw. Aufgänge sind unübersichtlich und gefährlich. Im Sommer dringt oft Wasser durch die Ufermauer und lagert Sedimente ab, welche jedes Jahr mit erheblichem Aufwand entfernt werden müssen. Auch die Fussgänger- und Radwegunterführung ist suboptimal. Die Gemeinde Celerina realisiert im Jahr 2021 in Zusammenarbeit mit der RhB die Verbreiterung der Loipenunterführung Plattignas. Durch die Beseitigung dieses Engpasses kann die unterhaltsintensive Marathonstrecke künftig auf die orografisch linke Talseite verlegt werden, was auch für die Gemeinde Samedan eine Erleichterung des jährlichen Loipenunterhaltes im Bereich Punt Muragl bedeuten würde. Sinnvollerweise wird deshalb die unbefriedigende Situation im Bereich der Unterführung bei der Shell-Strasse entschärft. Der dafür erforderliche Kredit von CHF 620’000 wurde anlässlich der Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 genehmigt. Die Ausführung ist in Koordination mit der Verbreiterung der Unterführung Plattignas im Herbst 2021 vorgesehen, so dass die verbesserte Linienführung für die Wintersaison 2021/2022 betriebsbereit sein wird. Mit der Projektierung, Ausführung und Bauleitung wurde das Ingenieurbüro Caprez AG beauftragt. Die Anpassung der Unterführung Shell-Strasse ist vom Amt für Wirtschaft und Tourismus Graubünden als «förderfähiges Teilprojekt der Engadin Arena» aufgenommen worden. Der Kanton Graubünden wird das Vorhaben im Rahmen des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes (Systemrelevante Infrastrukturen) finanziell unterstützen.

Kostenverteilschlüssel für den Rückbau ARA Sax

Die regionale ARA in S-chanf wird im Sommer 2021 in Betrieb genommen. In der Folge sind die nicht mehr benötigten Anlageteile der ARA Sax umwelt- und gewässerschutzkonform zurückzubauen. Dies erfolgt mit einem Rückbau bis 1 Meter unter Terrain. Die Gesamtkosten für den Rückbau belaufen sich nach aktuellem Wissensstand auf CHF 1’830’000. Die Stimmberechtigten haben an der Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 einen Kredit von CHF 1’500’000 für die anteilsmässigen Kosten der Gemeinde Samedan gesprochen. Im Vertrag zwischen den Gemeinden Samedan und Bever betreffend die ARA Sax ist der Rückbau und damit auch der für diesen Fall anzuwendende Verteilschlüssel nicht ausdrücklich geregelt. Es bedarf deshalb eines einvernehmlichen Entscheides der beiden Gemeindevorstände. Der Aufteilung der Kosten für den Rückbau zwischen den Gemeinden Bever und Samedan nach Massgabe der Betriebskosten 2020 wird wie von der Kommission ARA Sax beantragt zugestimmt. In diesem Zusammenhang wurde auch beschlossen, die Zufahrtsstrasse nicht vollständig, sondern nur bis zur 90-Grad-Kurve zurückzubauen.

Ergänzungswahlen Kommissionen und Delegierte

Bei der Wahl der Kommissionen für die Legislaturperiode 2021-2024 blieben drei Sitze in der Baukommission vakant. Diese konnten anlässlich einer Ergänzungswahl mit Patrick Blarer (neu), Andri Freund (neu) und René Oswald (bisher) besetzt werden. Bei den Gemeindedelegierten in den verschiedenen Organisationen und Institutionen wurde Gemeindepräsident Gian Peter Niggli als Mitglied der Verwaltungskommission INFRA Regionalflughafen Samedan vorgeschlagen. Gemeindevorstand Paolo La Fata wird Einsitz in die Flughafenkonferenz nehmen.

Konzeptstudie für die Alpbewirtschaftung

Die Gemeinde Samedan ist Eigentümerin von vier Alpgebieten. Diese sind an die Alpgenossenschaften zur Alpbewirtschaftung verpachtet. Die Gemeinde tätigt als Verpächterin die notwendigen Investitionen, um eine nachhaltige Bewirtschaftung der Alpen zu gewährleisten. Im Interesse einer sinnvollen mittel- und langfristigen Investitionsplanung empfiehlt die Kommission Alpen und Weiden eine Strategie für die Bewirtschaftung der Alpen festzulegen. Diese soll die Betriebsausrichtung der einzelnen Alpen festlegen und die Grundlage für die zukünftig erforderlichen Investitionen bilden. Der Auftrag für die Erarbeitung der Konzeptstudie wurde dem Plantahof erteilt.

Restfinanzierung von Pflegekosten

Samedan ist als Standortgemeinde des Alters- und Pflegeheimes Promulins mit einer Forderung von CHF 105’000 für die Restfinanzierung der Pflegekosten von zwei Personen, welche von ausserhalb des Kantons Graubünden direkt in das Pflegeheim Promulins gezogen sind, konfrontiert. In einem Rechtsstreit mit der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin als Trägerin des Pflegheims verneinte das Verwaltungsgericht die Leistungspflicht der ausserkantonalen Herkunftsgemeinden mit Verweis auf das kantonale Recht. Das kantonale Recht wiederum will explizit verhindern, dass die Standortgemeinden von Pflegeinstitutionen «bestraft» werden und die Restfinanzierung von Pflegekosten für Einwohnerinnen und Einwohnern anderer Herkunftsgemeinden oder aus dem Ausland zu tragen haben. So ist bei einem Eintritt aus einer Bündner Gemeinde die Herkunftsgemeinde kostenpflichtig. Bei einem direkten Eintritt aus einer ausserkantonalen Gemeinde – wie in den beiden vorliegenden Fällen – oder aus dem Ausland, sind die Gemeinden der Planungsregion beitragspflichtig und haben sich entsprechend untereinander zu verständigen. Diese von der kantonalen Gesetzgebung vorgegebene Verständigung hat im Rahmen der Präsidentenkonferenz stattgefunden, indem vereinbart wurde, dass die Gemeinde Samedan die Restkosten in der Höhe von CHF 105’118 bevorschusst und die Regionsgemeinden sich anschliessend anteilsmässig daran beteiligen. Solche Fälle sind für die Zukunft nicht mehr möglich. Das eidgenössische Parlament hat mit der auf den 01.01.2019 in Kraft getretenen Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung die Gesetzeslücke geschlossen und klargestellt, dass der Herkunftskanton, und nicht der Standortkanton, für die Restfinanzierung von Pflegeleistungen zuständig ist. Damit ist auch im interkantonalen Verhältnis zwingend auf den Wohnsitz vor Heimeintritt abzustellen.

Auftragsvergaben

Gestützt auf die Bestimmungen der kantonalen und kommunalen Submissionsgesetzgebung wurden folgende Aufträge an den jeweils wirtschaftlich günstigsten Anbieter vergeben: Lieferung Kommunalfahrzeug an die Garage Planüra AG, Samedan, für CHF 218’954; Projektierung, Ausführung und Bauleitung Sanierung Wasserkraftwerk Val Champagna an die Caprez Ingenieure AG, Silvaplana, für CHF 52’773; Bauherrenvertretung Gesamtsanierung Berufsschulhaus Promulins an Roland Malgiaritta, Bever, für CHF 49’003; Lieferung mobile Schneeerzeuger an die Firma Demac Lenko GmbH, Wallenwil, für CHF 40’159; Reinigung der Strassensammelschächte an die Firma Rudigier Kanalreinigung AG, La Punt, für CHF 29’581; Lieferung von Bauholz für den Weg- und Strassenunterhalt an den Gemeindebetrieb Uffizi forestel e resgia S-chanf für CHF 24’410; Erneuerung der Strassenmarkierung an die die Firma EnBePu-Markierungen, St. Moritz, für CHF 21’464; Lieferung Liegestellen Truppenunterkunft Puoz an die Firma Mengeu AG, Elgg, für CHF 21’001; Ersatz Ölbrenner Schulanlage Puoz an die Firma Elcotherm AG, Chur, für CHF 12’000.

25. Februar 2021, Pre