Der Gemeindevorstand Sils i.E./Segl hat an seiner Sitzung vom 29. März 2021 gestützt auf Art. 21 Abs. 3 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) beschlossen, die am 28. Mai 2019 publizierte Planungszone, betreffend ganzem Gemeindegebiet, bis zum 28. Mai 2023 zu verlängern. Das kantonale Departement für Volkswirtschaft und Soziales stimmte der Verlängerung mit Entscheid vom 9. April 2021 zu. Rechtsmittel: Die Verlängerung der Planungszone kann innert 30 Tagen seit der Publikation mit Planungsbeschwerde bei der Regierung angefochten werden (Art. 101 KRG). |
Sils, 15.4.2021 Der Gemeindevorstand |