Inkrafttreten Die vom Gemeinderat am 25. Februar 2021 beschlossene Teilrevision des Polizeigesetzes ist auf das Beschlussdatum in Kraft getreten. Folgende Bestimmungen im Polizeigesetz sind neu oder geändert worden: -Art. 2 Organisation, Gemeindepolizei Abs. 3 gestrichen -Art. 5a Unmittelbarer Zwang, Destabilisierungsgeräte, Schusswaffen neue Bestimmung -Art. 23 Bewilligungspflicht für das Führen von Tierfuhrwerken Abs. 1 lit. a geändert Der Gesetzestext kann bei der Gemeinde bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde (www.gemeinde-stmoritz.ch) heruntergeladen werden. |
Gemeindevorstand St. Moritz |
St. Moritz, 20. April 2021 |