Anlässlich seiner Sitzung vom 27. Mai 2021 hat der Gemeinderat dem Erlass des Sozialhilfegesetzes der Gemeinde St. Moritz zugestimmt. Gemäss Art. 14 Abs. 1 Ziff. 1 der Gemeindeverfassung untersteht der Erlass von Gesetzen dem fakultativen Referendum. Datum der Veröffentlichung: 3. Juni 2021 Ablauf der Referendumsfrist: 3. Juli 2021 |
Gemeindevorstand |
St. Moritz, 3. Juni 2021 |