Der Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna lädt die Bevölkerung zur Vernehmlassung zu folgenden Gesetzesrevisionen ein: -Gesetz über die Wasserversorgung -Gesetz über die Abwasserbehandlung -Gesetz über die Abfallbewirtschaftung Auflagefrist: 09. Juni 2021 bis 08. Juli 2021 (30 Tage) Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei während den Schalterstunden Die Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Celerina/Schlarigna unter folgendem Link einsehbar: https://www.gemeinde-celerina.ch/gemeinde-celerina/aktuelles Während der Auflagefrist können Vorschläge und Einwendungen beim Gemeindevorstand schriftlich oder per Mail (info@celerina.ch) eingereicht werden. |
Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna |
Celerina, 08. Juni 2021 |