Ab 1. Juni 2021 ergeht der Wiesenruf auf dem gesamten St. Moritzer Gemeindegebiet. Das Betreten und Befahren von Heuwiesen und anderen intensiv bewirtschafteten Kulturflächen ist demnach gemäss Art. 29 des Polizeigesetzes der Gemeinde St. Moritz während der Vegetationszeit (geschlossene Zeit) untersagt. Die geschlossene Zeit dauert vom 1. Juni bis 31. August 2021. Widerhandlungen gegen das Polizeigesetz und gestützt darauf erlassene Verordnungen und Verfügungen werden mit Busse von CHF 50.00 bis 5‘000.00 bestraft. Vorbehalten bleiben die Strafbestimmungen des Kantons und des Bundes. |
Gemeindevorstand |
St. Moritz, 7. Juni 2021 |