Das Betreten, Bereiten und Befahren der Heuwiesen ist während der Vegetationszeit untersagt. Ab dem 1. Juni bis zur vollendeten Heuernte bzw. bis Ende August ist das Betreten der Fluren für Menschen und Haustiere verboten. Übertretungen werden gemäss Art. 19 der Flur-Verordnung der Gemeinde Silvaplana bestraft. |
Gemeindevorstand Silvaplana |
Silvaplana, 8. Juni 2021 |