In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage für eine von der Urnenabstimmung am beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt. | |
Gegenstand | Teilrevision der Ortsplanung Gewässerräume |
Auflageakten | Zonenplan Gewässerräume 1:2’500 Bereiche Siedlung / Landschaft vom 23. März 2021 |
Grundlagen (zur Information) | Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 15. Juni 2021 |
Sämtliche Auflageakten und Grundlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde https://www.gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/news heruntergeladen werden. | |
Auflageort | Rathaus St. Moritz, Eingangshalle Via Maistra 12 7500 St. Moritz |
Auflagezeit / Beschwerdefrist: | ab 22. Juni 2021 bis und mit 22. Juli 2021 (30 Tage) |
Planungsbeschwerden | Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe gemäss Art. 101 KRG bei der Regierung des Kantons Graubünden, 7000 Chur, schriftlich Planungsbeschwerde erheben. |
Umweltorganisationen | Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein. |
St. Moritz, 22. Juni 2021 | |
Im Auftrag des Gemeindevorstands Bauamt St. Moritz |