21.06.2021
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage für eine von der Urnenabstimmung am beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt.
Gegenstand Teilrevision der Ortsplanung Gewässerräume
Auflageakten Zonenplan Gewässerräume 1:2’500 Bereiche Siedlung / Landschaft vom 23. März 2021
Grundlagen (zur Information) Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 15. Juni 2021
Sämtliche Auflageakten und Grundlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde https://www.gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/news heruntergeladen werden.
Auflageort Rathaus St. Moritz, Eingangshalle
Via Maistra 12
7500 St. Moritz
Auflagezeit / Beschwerdefrist: ab 22. Juni 2021 bis und mit 22. Juli 2021 (30 Tage)
Planungsbeschwerden Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe gemäss Art. 101 KRG bei der Regierung des Kantons Graubünden, 7000 Chur, schriftlich Planungsbeschwerde erheben.
Umweltorganisationen Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
St. Moritz, 22. Juni 2021
Im Auftrag des Gemeindevorstands
Bauamt St. Moritz