04.07.2021

Stellenbesetzungen Bellavita Erlebnisbad & Spa und Infrastrukturabteilung
Im Bellavita Erlebnisbad und Spa wurde seit Frühjahr 2020 über natürliche Abgänge die Personalkapazität um 300 Stellenprozente reduziert. Mit dem nun wieder anlaufenden Vollbetrieb sind Neuanstellungen nötig. Gleichzeitig sollen auch organisatorische Umstrukturierungen vorgenommen werden.
Auf Antrag von Bellavita-Leitung und Personalabteilung stimmt der Gemeindevorstand folgenden Anstellungen zu:
- Isabell Lemberger, Bern/Bever, 70% Leitung Empfang Bellavita, mit Stellenantritt am 1. November 2021
- Sara Gottardi, Noiraigue/NE, 60% Bademeisterin, 30% Masseurin und 10% Grundreinigungen Bad & Spa, mit Stellenantritt am 1. Oktober 2021
- Andreja Willy, Zuoz, 100% Allrounder, mit Stellenantritt am 1. Juli 2021 
- Edina Zentaj, Pontresina, Pensenaufstockung von 50% auf 60% Bistro/Aushilfe Bademeisterin

Quartierentwicklung Gitögla
Im Nachgang zu Besprechungen mit Vertretern des kantonalem Amtes für Raumentwicklung ARE sowie mit dem Bauherrenvertreter der VEPA Finanz AG Samedan, Martin Aebli/Eco Alpin SA La Punt, hat sich der Gemeindevorstand vertieft mit den im Raum stehenden Fragen iS. Quartierentwicklung Gitögla befasst.
- Gemäss ARE muss eine allfällige Umzonung des Quartiers Gitögla vor die Gemeindeversammlung. Dies, weil seit der Sistierung des Umzonungsverfahrens 12 Jahre vergangen sind und sich seither die gesetzlichen Grundlagen erheblich geändert haben .
- Das ARE empfiehlt der Gemeinde eine gesamtheitliche Zonenplanrevision basierend auf dem noch zu erarbeitenden kommunalen räumlichen Leitbild (KRL). Es rät von einer Teilzonenplanrevision Gitögla ausdrücklich ab, da diese die gesamte Raumplanung präjudizieren könnte.
- Die Einzonung des Areals Gitögla in eine Wohn-, Misch- und Zentrumszone (WMZ) wird vom Vorstand abgelehnt. Im Gegenzug entstünden Auszonungszwänge für andere, bereits eingezonte Parzellen, absehbarerweise mit einer Schadenersatzpflicht zL. der Gemeinde.
- Die Einzonung des Areals Gitögla in eine Gewerbemischzone (GMZ) ist möglich. Der Wohnanteil darf je nach Art der Wohnungen zwischen 20% bis maximal 45% liegen.
- Die Gemeinde ist weiterhin an einer gemeinsamen Entwicklung des Quartiers Gitögla mit der VEPA Finanz AG interessiert und wäre auch bereit, ein konkretes Gesamtprojekt vorgängig zu prüfen, um den Prozess nicht unnötig zu verzögern (durch die anstehende Erarbeitung KRL).
- Allenfalls würde der Gemeindevorstand auch einen Kauf des Grundstücks der VEPA Finanz AG prüfen und ggf. der Gemeindeversammlung beantragen.
Sämtliche Änderungen an Regelungen, die im Kauf- und Rückkaufrechtsvertrag vom März 2014 zwischen der VEPA Finanz AG und der Gemeinde Pontresina festgeschrieben sind, unterliegen einer Zustimmung der Gemeindeversammlung, ebenso eine Verlängerung des im März 2022 auslaufenden Vertrags.

Covid-19-Schutzkonzept für die Tourismusgemeinde Pontresina ausser Kraft gesetzt
Nach den vom Bundesrat am 23. Juni 2021 beschlossenen weiteren Lockerungen der Covid-19-Schutzmassnahmen setzt der Gemeindevorstand das mehrfach den geänderten Vorgaben angepasste «Schutzkonzept für den Tourismusort Pontresina» rückwirkend zum 28. Juni 2021 ausser Kraft. Die von Bund und Kanton angeordneten Schutzmassnahmen gelten indessen weiterhin und unverändert.
Das ausser Kraft gesetzte Schutzkonzept war im Dezember 2020 als «Schutzkonzept für den Wintersportort Pontresina» entwickelt worden und es war die vom Kanton verlangte Voraussetzung dafür, dass die Wintersportgebiete Diavolezza, Lagalb und die Skiwiese Languard betrieben werden durften.

Urs Dubs (ud), Gemeindeschreiber