Gestützt auf Kapitel 5.1.2 des Kantonalen Richtplans (Siedlungsentwicklung nach Innen und Abstimmung Verkehr) sowie in Anwendung von Art. 20 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage des Kommunalen Räumlichen Leitbildes der Gemeinde Bever statt. | |
Auflageakten | -Kommunales Räumliches Leitbild (KRL) der Gemeinde Bever -Kommunales Räumliches Leitbild (KRL) der Gemeinde Bever 8. Juli 2021 bis 6. August 2021 2021 (30 Tage) |
Auflageort/-zeit | - Gemeindekanzlei während den Öffnungszeiten: Montag und Freitag 14.00 – 17.00 Uhr, Mittwoch 07.30 – 11.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr. - Die Unterlagen sind zudem auf der Homepage der Gemeinde Bever (www.gemeinde-bever.ch) unter der Rubrik «Gemeinde > Aktuell» einsehbar. |
Vorschläge und Einwendungen | Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich Vor-schläge und Einwendungen zum Kommunalen Räumlichen Leitbild einreichen. |
Der Gemeindevorstand | |
Bever, den 8. Juli 2021 |