Bericht der Gemeindevorstandssitzung vom 13. Juli 2021
FIS Ski Freestyle und Snowboard Weltmeisterschaft 2025 Engadin St. Moritz
An Ostern 2021 schlug die FIS die «FIS Freestyle und Snowboard WM 2025 Engadin St. Moritz» dem Oberengadin zu. Die Gesamtkosten für den Event belaufen sich auf 13 Millionen Franken. Daniel Schaltegger, Vorsitzender des OK’s, und Sigi Asprion, Präsident der ASESE (Präsident WM-Trägerschaft), berichten dem Gemeindevorstand über das Grobkonzept der Veranstaltung und erläutern das Budget. Im Mai 2021 war den Oberengadiner Gemeinden von der ASESE (Verein Alpine Sports Events St. Moritz) der Zahlungsplan vorgelegt worden, der Pontresina für das laufende Jahr CHF 42’800.- und total CHF 460’800.- verteilt auf die kommenden Jahre bis 2024 zudenkt. Diese Beiträge bedürfen der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung.
Der Gemeindevorstand beschliesst, der Gemeindeversammlung vom 14. September die gesamte Finanzierung der FIS Ski Freestyle und Snowboard Weltmeisterschaft 2025 als Projektkredit zur Genehmigung vorzulegen.
Feststellung Dauer gesetzeskonforme Erstwohnungsnutzung
Im März 2018 beantragte der Wohnungseigentümer einer 5-Zimmerwohnung an der Via Mengiots, es sei die Erstwohnungspflicht aufzuheben. Die Wohnung sei seit dem 1. Januar 1998, mithin also seit 20 Jahren als Erstwohnung genutzt worden, womit die Voraussetzung für eine Aufhebung der Erstwohnungspflicht gemäss Art. 6 Abs. 1 des kommunalen ZWG erfüllt sei.
Nach einem längeren Schriftwechsel zwischen der Gemeindekanzlei, dem Gemeindejuristen und dem Gesuchstelleranwalt lehnte der Gemeindevorstand das Gesuch am 30. Oktober 2018 ab. Daraufhin liess der Wohnungseigentümer durch seinen Rechtsvertreter vor Verwaltungsgericht gegen die Verfügung des Gemeindevorstands Beschwerde erheben. Mit Urteil vom April 2020 wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde ab, rügte jedoch die Gemeinde wegen «offenkundig unsorgfältigem Vorgehen». Auf Anfrage des Eigentümers bestätigt der Gemeindevorstand in Absprache mit dem Gemeindejuristen die gesetzeskonforme Erstwohnungsnutzung für eine Dauer von 12 Jahren und 4 Monaten.
Auftragsvergabe technische Untersuchung Altlast ehemalige Kehrichtdeponie Nr. 3
Tolais Celerina
Auf Parz. 428 in Tolais auf Gemeindegebiet von Celerina wurden bis 1975 Kehricht und Abfälle vor allem aus der Gemeinde Pontresina abgelagert. Weil der Standort im Kataster der belasteten Standorte als belasteter Standort mit Untersuchungsbedarf eingetragen ist, fordert das Amt für Natur und Umwelt (ANU) die Standortgemeinde Celerina auf, bis zum 31. Dezember 2021 eine Voruntersuchung nach Altlasten-Verordnung (AltlV) durchzuführen.
Am 31. August 2020 verständigten sich Vertreter der beiden Gemeinden darauf, die Kosten für die Voruntersuchung je hälftig zu übernehmen. Das Vorgehen zur Voruntersuchung der Belastungen ist nach AltlV vorgegeben und gliedert sich in eine historische Voruntersuchung und in eine technische Voruntersuchung. Am 13. Oktober 2020 stimmte der Pontresiner Gemeindevorstand dem Celeriner Antrag zu, den Auftrag für die historische Voruntersuchung für CHF 7’417.- (inkl. MWSt.) an die Sieber, Cassina + Handke AG Chur zu vergeben. Der Gemeindevorstand stimmt ebenfalls der Erteilung des Auftrags für die technische Voruntersuchung im Betrag von CHF 98’000.- inkl. MWSt. an die Sieber, Cassina + Handke AG Chur zu und sieht den Pontresiner Anteil für das Budget 2022 vor.
Baubewilligungen
Gestützt auf Anträge der Baukommission bzw. des Bausekretariats erteilt der Gemeindevorstand folgende Baubewilligungen, zT. verbunden mit Auflagen:
Zusammenlegung der beiden Zweitwohnungen Nr. 002 und 001 im Parkhotel Pontresina AG zu einer einzigen Wohnung.
Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der Röm. kath. Kirche San Spiert, Via Maistra 192
Doris Schär (ds), Sachbearbeiterin Gemeindekanzlei