Nutzung einer Erstwohnung durch Erben, Gesuch um Sistierung der Erstwohnungspflicht
Der auswärts lebende Sohn einer ortsansässigen Erstwohnungseigentümerin hat nach deren Tod die Wohnung geerbt und stellt nun das Gesuch, sie gemäss den Bestimmungen des kommunalen Zweitwohnungsgesetzes ohne Nutzungsbeschränkung, dh. als Ferien- bzw. Zweitwohnung, nutzen zu können.
Der Gemeindevorstand hat im Rahmen einer entsprechenden Verfügung die Bewilligung erteilt. Zu klären war noch die Auslegung des massgebenden Art. 5 Abs. 2 des kommunalen Zweitwohnungsgesetzes, namentlich, ob «ohne Nutzungsbeschränkung» die Vermietung an Drittpersonen erlaubt (Nein) und ob die Norm dereinst auch für direkte Nachkommen des Erben anwendbar ist (Nein).
Die Erstwohnungspflicht wird für die Dauer der Nutzung ausgesetzt. Fällig wird jetzt aber die Jahrespauschale für Zweitwohnungseigentümer.
Pensenerhöhung für Co-Schulleiterin
Im Kontext der Nachfolgeregelung für den zum Schuljahresende 2019/2020 in Pension gegangenen Schulleiter wurde eine Co-Leitungs-Lösung getroffen mit einem 62%- und einem 14%-Pensum. Nach dem ersten Jahr zeigt sich nun, dass die Stelle mit dem kleineren Pensum unterdotiert ist, weil zusätzliche Aufgaben bei «La Maisa» (Tagesstruktur; Gesamtaufsicht) und «La Maisa Plus» (Ferienbetreuung; Kommissionseinsitz) dazugekommen sind.
Der Gemeindevorstand folgt dem Antrag des Schulrates und erweitert das Pensum ab Schuljahresbeginn 2021/2022 auf 20%.
Auftragsvergabe neues Strassengeländer Bushaltestelle Schlosshotel
Im Zug des Bushaltestellenumbaus gemäss den Normen für Behindertengerechtigkeit ist an der Haltestelle Schlosshotel das talseitige Via-Maistra-Geländer zu ersetzen. Der Gemeindevorstand vergibt den Auftrag für die rund 40 m lange Spezialanfertigung für CHF 27’357.95 (inkl. MWSt.) an die Weiss Schlosserei und Metall-Manufaktur Pontresina.
Abbruch und Neubau Chesa Spelma, Via da Mulin 4, Parz. 1933
Der Gemeindevorstand folgt dem Antrag der Baukommission und genehmigt das Gesuch für den Abbruch und den Neubau der Chesa Spelma. Mit der Bewilligung verbunden sind diverse von Auflagen, so ua.
- Die Zweitwohnungen müssen im Grundbuch mit einem Splitting- und Erweiterungsverbot belegt werden.
- Die beiden Erstwohnungen müssen als solche im Grundbuch eingetragen werden.
- Vor Baubeginn muss ein detailliert ausgearbeitetes Baustelleninstallationskonzept vorgelegt werden.
Die eingegangene Einsprache gegen das Vorhaben wird im Rahmen des Bau- und Einspracheentscheids abgelehnt. Den Einsprechern steht der Rechtsweg mit einer Beschwerde an das Verwaltungsgericht offen.
Zimmererneuerungen im Hotel Walther, Via Maistra 215, Parz. 1967
Der Gemeindevorstand genehmigt das Gesuch für die Erneuerung von 12 Hotelzimmern. Dabei werden Mobiliar ersetzt, die Nasszellen saniert und es finden Grundrissänderungen statt. Die Anzahl der Zimmer bleibt unverändert und es werden auch keine Zimmer vergrössert oder verkleinert.
Urs Dubs (ud), Gemeindeschreiber