Gemäss Art. 11 Gemeindeverfassung Celerina/Schlarigna sind Demissionen bis zum 31. Juli des Wahljahres schriftlich mitzuteilen. Die Demissionen sind öffentlich bekannt zu geben. Innert Frist sind folgende Demissionen eingegangen. Gemeindevorstand=zählen Riet Ganzoni Geschäftsprüfungskommission Markus Schnizler(Amtszeitbeschränkung) Martin Schild(Amtszeitbeschränkung) Schulrat Michael Baumann Gianni Cortesi Kommission für gemeindeeigene Bauten Camillo Crameri(Amtszeitbeschränkung) Yvonne Nägeli(Amtszeitbeschränkung) Andreas Weisstanner(Amtszeitbeschränkung) Planungs- und Baukommission Moreano Giudicetti(Amtszeitbeschränkung) Claudio Lattmann(Amtszeitbeschränkung) Anton Spirig(Amtszeitbeschränkung) Reto Weisstanner(Amtszeitbeschränkung) Fürsorgekommission Elisabeth Herren(Amtszeitbeschränkung) Susanna Schild(Amtszeitbeschränkung) Stimmenzähler Yvonne Nägeli Elsbeth Rehm Jann Rehm Gemäss Art. 38 der Gemeindeverfassung Celerina/Schlarigna sind Wahlvorschläge für den Gemeindepräsidenten, den Gemeindevorstand und die Geschäftsprüfungskommission dem Gemeindevorstand bis zum 1. September des Wahljahres schriftlich mitzuteilen. |
Gemeinde Celerina/Schlarigna |
Celerina, 07. August 2021 |