06.08.2021
Gemäss Art. 11 Gemeindeverfassung Celerina/Schlarigna sind Demissionen bis zum 31. Juli des Wahljahres schriftlich mitzuteilen. Die Demissionen sind öffentlich bekannt zu geben. Innert Frist sind folgende Demissionen eingegangen.

Gemeindevorstand=zählen
Riet Ganzoni

Geschäftsprüfungskommission
Markus Schnizler(Amtszeitbeschränkung)
Martin Schild(Amtszeitbeschränkung)

Schulrat
Michael Baumann
Gianni Cortesi

Kommission für gemeindeeigene Bauten
Camillo Crameri(Amtszeitbeschränkung)
Yvonne Nägeli(Amtszeitbeschränkung)
Andreas Weisstanner(Amtszeitbeschränkung)

Planungs- und Baukommission
Moreano Giudicetti(Amtszeitbeschränkung)
Claudio Lattmann(Amtszeitbeschränkung)
Anton Spirig(Amtszeitbeschränkung)
Reto Weisstanner(Amtszeitbeschränkung)

Fürsorgekommission
Elisabeth Herren(Amtszeitbeschränkung)
Susanna Schild(Amtszeitbeschränkung)

Stimmenzähler
Yvonne Nägeli
Elsbeth Rehm
Jann Rehm

Gemäss Art. 38 der Gemeindeverfassung Celerina/Schlarigna sind Wahlvorschläge für den Gemeindepräsidenten, den Gemeindevorstand und die Geschäftsprüfungskommission dem Gemeindevorstand bis zum 1. September des Wahljahres schriftlich mitzuteilen.
Gemeinde Celerina/Schlarigna
Celerina, 07. August 2021