Gesamtrevision Gefahrenzonenplan |
Im Hinblick auf die Übernahme des durch die Gefahrenkommission 3 erlassenen Gefahrenzonenplans „Gesamtrevision Gefahrenzonenplan St. Moritz“ vom 17. Juni 2015 in die kommunale Nutzungsplanung hat der Gemeindevorstand anlässlich seiner Sitzung vom 3. August 2015 eine Planungszone über das ganze Gemeindegebiet erlassen. |
Gestützt auf Art. 21 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) sowie gestützt auf Art. 1 Abs. 1 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) hat das Departement für Volkswirtschaft und Soziales mit seiner Departementsverfügung vom 17. August 2021, die seit 13. August 2015 geltende Planungszone bis am 13. August 2023 verlängert. |
St. Moritz, 20. August 2021 |
Im Auftrag des Gemeindevorstands Bauamt St. Moritz |