Anlässlich seiner Sitzung vom 26. August 2021 hat der Gemeinderat dem Erlass des Öffentlichkeitsgesetzes der Gemeinde St. Moritz zugestimmt. Gemäss Art. 14 Abs. 1 Ziff. 1 der Gemeindeverfassung untersteht der Erlass von Gesetzen dem fakultativen Referendum. Datum der Veröffentlichung: 4. September 2021 Ablauf der Referendumsfrist: 4. Oktober 2021 |
Gemeindevorstand |
St. Moritz, 4. September 2021 |