AUS DEN VERHANDLUNGEN DES GEMEINDEVORSTANDES LA PUNT CHAMUES-CH
1) Revision und Erweiterung des Quartierplans Truochs/La Resgia
Mit Beschluss vom 28. Oktober 2020 hat der Gemeindevorstand beabsichtigt, für den Quartierplan Truochs/La Resgia vom 1. Juli 2015 das Abänderungsverfahren unter gleichzeitiger Erweiterung des Quartierplangebietes einzuleiten. Gestützt auf Art. 53 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) und Art. 16 ff. der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) wurde diese Absicht wie vorgeschrieben allgemein bekanntgegeben.
Während der Einsprachefrist ist eine Einsprache eingegangen. Aufgrund des am 13. März 2021 unterzeichneten Vergleichs wurde diese anschliessend zurückgezogen. Aufgrund dieser Sachlage bestätigt der Gemeindevorstand die beabsichtigte Revision und Erweiterung des Quartierplan Truochs/La Resgia. Im Zusammenhang mit der neuen Zufahrt zum Innhub-Projekt über die bestehende Garagenzufahrt Truochs/La Resgia beschliesst der Vorstand eine entsprechende Verkehrsstudie in Auftrag zu geben.
2) Diverse Arbeitsvergaben
Nachgenannte Arbeitsvergaben werden wie folgt vorgenommen:
· Plattenlegerarbeiten Boden & Wand, Sanierung Gasthaus Albula Hospiz = Lasave AG, 7522 La Punt Chamues-ch = CHF 124’479.75
· Elektro- / Zuleitung-Hausanschluss, Neubau Forstwerkhof = Repower AG, 7502 Bever = CHF 47’995.00
3) Rückbau Kraftwerk Chamuera
Im Zusammenhang mit dem Label «Gewässerperle PLUS» für die Ova Chamuera sollen beim stillgelegten Kraftwerk Chamuera diverse Anlageteile zurückgebaut werden. Die vorliegende Offerte der Firma Rocca + Hotz AG, Zuoz/La Punt, beträgt CHF 229’832.90.
Aus der Offerte ausgeklammert wurden das Kraftwerkhaus und auch das Haus bei der Wasserfassung.
Der Vorstand entscheidet, das Haus bei der Wasserfassung ebenfalls zu entfernen, so dass die vorliegende Offerte entsprechend zu ergänzen ist.
4) Neuausrichtung ESTM AG
Letzte Woche hat die ESTM AG die Feedbackrunde zu den neuen Vertragsdokumenten mit den 12 Gemeinden erfolgreich beendet. Dabei handelt es sich um folgende Dokumente zur Prüfung und Stellungnahme:
- Statuten (gültig ab April 2022)
- Aktionärsbindungsvertrag (gültig ab April 2022)
- Grundauftrag Leistungsvereinbarung (gültig ab 2023)
- Anhang Leistungskatalog zum Grundauftrag (gültig ab 2023)
Die konstruktiven Feedbacks werden nun bei der Finalisierung der Verträge berücksichtigt. Zu einigen wichtigen Punkten wie z.B. Finanzierung und Laufzeit sind verschiedene Vorschläge eingegangen, die es auf Basis eines überarbeiteten Vorschlags zu diskutieren gibt. ESTM AG möchte am 6. Oktober die Gelegenheit zur Stellungnahme und Diskussion mit den restlichen Gemeinden geben. Ziel soll dabei eine gemeinsame Verabschiedung der Vertragsdokumente für den politischen Prozess im 2022 sein. Die Neuausrichtung der ESTM AG ist wie folgt vorgesehen:
- Vergangenheit ist aufgearbeitet, Zielbild 2023 definiert und im Geschäftsmodell berücksichtigt.
- Rolle des regionalen «touristischen Kümmerers» nach Innen und «Botschafter» nach Aussen.
- Finanzierung erfolgt über das Bestellerprinzip für Grundleistungen, Zusatzleistungen und Projektfinanzierungen.
- Aktionariat wird für die Gruppierungen der Leistungspartner geöffnet und somit die gemeinsame touristische «Mission» sowie Identifikation mit der ESTM AG gefördert.
- Als regionale Destinationsmanagement-Organisation (DMO) treibt die ESTM AG Innovation & Entwicklung voran, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und das Gästeerlebnis.
Der Gemeindevorstand ist im Grundsatz mit der Neuausrichtung und mit den vorliegenden neuen Dokumenten einverstanden.
5) Entschädigung der Bergbahnen an den ÖV
Die Engadin St. Moritz Mountain Pool hat sich erneut verpflichtet, für die Dauer von drei Jahren unverändert einen Pauschalbetrag von CHF 440’000.00 an den Gemeindeverband öffentlicher Verkehr Oberengadin zu zahlen. Bedingung ist, dass die Talstationen der Bergbahnen im herkömmlichen Rahmen bedient resp. angefahren werden. Diese Verpflichtung knüpft unmittelbar an die bisherige Vereinbarung an, d. h. sie gilt ab dem 1. Januar 2022 und endet am 31. Dezember 2024. In diesem Zusammenhang und aufgrund eines Anliegens der Bergbahnen, wurde an einer ausserordentlichen Präsidentenkonferenz im Juli 2018 mit den Verantwortlichen der Engadin St. Moritz Mountain Pool dahingehend diskutiert, dass sie sich einverstanden erklären, sich an den Kosten des öffentlichen Verkehrs zu beteiligen, wenn die Gemeinden an die Saisonkarten der Zweitheimischen einen Rabatt in der Höhe von 10% über 3 Jahre, erstmals für das Jahr 2019, gewähren. Nach erfolgter Zustimmung sämtlicher Gemeinden wurde diese Ermässigung im Jahre 2019 umgesetzt und endet nun im 2021. Die Zweitheimischen wissen dieses Angebot zu schätzen und davon wurde offenbar rege Gebrauch gemacht. Da sich die Bergahnen nun erneut verpflichtet haben den Pauschalbetrag an den GVÖVOE zu zahlen, sollen die Gemeinden des Oberengadins einen entsprechenden Beschluss fassen.
Der Gemeindevorstand ist damit einverstanden, an die Saisonkarten der Zweitheimischen weiterhin einen Rabatt in der Höhe von 10% über 3 Jahre zu gewähren.
6) Schulwesen
Im Zusammenhang mit dem Schulwesen und gestützt auf die Schulratssitzungen vom 30. August 2021 und vom 6. September 2021 sowie auf das Schreiben der Schulratspräsidentin vom 6. September 2021 beschliesst der Vorstand folgendes:
- Damit ein Smartboard für das Musikzimmer angeschafft werden kann, ist eine Offerte einzuholen. Die Anschaffung wird jedoch befürwortet. Die Anschaffung von weiteren Laptops wird im Grundsatz befürwortet. Die zuständige Lehrperson wird ersucht, einen Vorschlag mit IT-Konzept und eine entsprechende Offerte der Firma Informatica dem Vorstand zu unterbreiten.
- Auf eine Stellenausschreibung der Schulleitung wird verzichtet. Aufgrund eines Gesprächs zwischen dem Vorstand und der Schulleiterin sollen die Absichten der Schulleiterin nach ihrem Mutterschaftsurlaub in Erfahrung gebracht werden. Wie bereits früher festgehalten, ist der Vorstand an einer weiteren Beschäftigung von der Schulleiterin sehr interessiert.
- Alle vorliegenden Lehrerverträge werden genehmigt. Für das kommende Schuljahr 2022/23 sind die Verträge dann noch etwas zu präzisieren.
Die Schulratspräsidentin wird ersucht, alle Verträge bis zum 30. September 2021 zu unterzeichnen. Falls dies nicht erfolgt, werden die Verträge ab dem 1. Oktober 2021 von der Departementsvorsteherin unterschrieben.
7) Vernehmlassung Gesetz über den öffentlichen Verkehr
Das Gesetz über den öffentlichen Verkehr im Kanton Graubünden wurde erstmalig im Jahr 1994 erlassen und seit damals kaum revidiert. Auf Bundesebene erfolgten in der Zwischenzeit zahlreiche Revisionen. Diese umfassen mehrere Bahnreformen sowie die Einführung des Bahninfrastrukturfonds. Überdies wurde die Verordnung über die Abgeltung im regionalen Personenverkehr erlassen. Alle diese Änderungen haben Konsequenzen auf die Bestellung und Finanzierung des öffentlichen Verkehrs im Kanton Graubünden. Die von der Regierung zur Vernehmlassung freigegebene Totalrevision trägt diesen Entwicklungen Rechnung und schlägt Anpassungen auf kantonaler Ebene vor. Überdies sollen die Erschliessungskriterien im Zusammenhang mit dem ÖV für sämtliche Gebiete im Kanton unter Berücksichtigung der Bundesvorgaben im regionalen Personenverkehr angepasst werden. Die vorliegende Totalrevision beinhaltet zudem neue Regelungen im Bereich Investitions-und Förderbeiträge.
Gestützt auf den Vorschlag des Gemeindeverbandes ÖV Oberengadin wird die Umfrage vom Gemeindevorstand entsprechend beantwortet.
16. September 2021, der Aktuar/un