An der Sitzung vom 23. Juni 2021 hat der Gemeinderat Zuoz gestützt auf Art. 16 der Kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) die Absicht zur Einleitung des Quartierplanverfahrens „Curtin Plavaunt Parz. 1966“ beschlossen. Zweck: Der rechtskräftige Quartierplan Curtin Plavaunt unterteilt das Quartierplangebiet in die Quartierplanteilgebiete I und II. Für das Quartierplangebiet I sind die Festlegung bereits rechtsverbindlich festgelegt. Für das Quartierplangebiet II beinhaltet der rechtskräftige Quartierplan Curtin Plavaunt nur richtplanmässige Vorgaben. Für die Erlangung der Baureife müssen im Quartierplangebiet II die richtplanmässigen Vorgaben in einem nachfolgenden Quartierplanverfahren als für die Grundeigentümer rechtsverbindliche Festsetzungen umgesetzt werden. Mit dem Quartierplanverfahren Curtin Plavaunt Parz. 1966 sollen für die Parzelle Nr. 1966 die entsprechenden Festlegungen getroffen werden. Quartierplangebiet und Auflage: Die Abgrenzung des Quartierplangebietes ist aus dem Situationsplan 1:1‘000 Quartierplan Curtin Plavaunt Parz. 1966 ersichtlich. Dieser liegt vom 25. September bis 25. Oktober 2021 auf der Gemeindeverwaltung, Plazzet 113, 7524 Zuoz, während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. 081 851 22 22, zur Einsichtnahme auf. Einsprachemöglichkeit: Gegen die Einleitung des Quartierplanverfahrens und die Abgrenzung des Quartierplangebietes kann bis zum 25. Oktober 2021 beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat von Zuoz |
Zuoz, 25. September 2021 |