Anlässlich seiner Sitzung vom 30. September 2021 hat der Gemeinderat im Rahmen der Teilrevision des Reglements der Pensionskasse der Gemeinde St. Moritz einer einmaligen Einlage von CHF 1.0 Mio. zur teilweisen Kompensation der Reduktion der Altersrenten zugestimmt. Gemäss Art. 14 Abs. 1 Ziff. 3 der Gemeindeverfassung unterstehen Beschlüsse über frei bestimmbare einmalige Ausgaben von mehr als CHF 0.5 Mio. bis CHF 2.0 Mio. für den gleichen Gegenstand dem fakultativen Referendum. Datum der Veröffentlichung:5. Oktober 2021 Ablauf der Referendumsfrist:4. November 2021 |
Gemeindevorstand |
St. Moritz, 5. Oktober 2021 |