Fahrzeuge, welche auf Gemeindegebiet von La Punt Chamues-ch widerrechtlich parkiert sind und solche, welche die Parkordnung missachten oder die Schneeräumung behindern, werden auf Veranlassung der Gemeindepolizei abgeschleppt. Diese Massnahme erfolgt auf Risiko und zu Lasten der verantwortlichen Fahrzeugführer. Für Schäden, die durch die Schneeräumung oder durch Abschleppmassnahmen entstehen, lehnt die Gemeinde jede Haftung ab. |
Gemeindevorstand La Punt Chamues-ch Jakob Stieger, Präsident Urs Niederegger, Aktuar |
La Punt Chamues-ch, 15. November 2021 |