Gestützt auf das Reglement für das Befahren der Feld-, Flur, Forst- und Alpstrassen, Artikel 7 wird definitiv die Wintersperre verhängt. Sämtliche ausgestellten Fahrbewilligungen der Gemeinde Bever sind somit ab sofort aufgehoben. Betreffend Fahrbewilligungen für das Befahren der Feldstrasse Spinas/Val Bever im Winter wird auf Artikel 3a des Reglementes für das Befahren der Feld-, Flur-, Forst- und Alpstrassen verwiesen. |
Der Gemeindevorstand |
Bever, 6. Dezember 2021 |