1. Der Gemeindevorstand St. Moritz beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen: - Aufhebung Abbiegen nach rechts verboten (Sig. 2.42) H27 Engadinerstrasse vor Abzweigung in die Via Ludains - Aufhebung Einfahrt verboten ( Sig. 2.02) Via Ludians - Aufhebung Einbahnstrasse (Sig. 4.08) Via Ludians 2. Mit dieser Massnahme soll die Departementsverfügung vom 17. August 2004 des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden aufgehoben werden. 3. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 13.09.2021 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 3 Abs. 3 und 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01), Art. 6 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (EGzSVG; BR 870.100) und Art. 4 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (RVzEGzSVG; BR 870.110) genehmigt. 4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand St. Moritz eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht. |
Im Auftrag des Gemeindevorstands Bauamt St. Moritz, 06. Dezember 2021 |