08.12.2021
Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 23. November 2021 mit Beschluss Nr. 991/2021 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Urnenabstimmung am 13. Juni 2021 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung "Gewässerräume" genehmigt. Über die Genehmigung des Gewässerraums der Flussabschnitte des Inns 2.1, 2.2 (Bereich nach Kreisel Signalbahn bis Brücke Du Lac) und 4 (Bereich Brücke Spuondas) entscheidet sie infolge eines laufenden Anhörungsverfahrens zu einem späteren Zeitpunkt.
Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss können auf dem Bauamt St. Moritz, Rathaus, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz, eingesehen werden.
Im Auftrag des Gemeindevorstands

Bauamt St. Moritz
St. Moritz, 8. Dezember 2021