12.12.2021

Ortsplanung
Der Gemeindevorstand ordnet die Pendenzen in der Ortsplanung. Im Vordergrund steht aktuell die Entwicklung des kommunalen räumlichen Leitbildes (KRL) als Strategiegrundlage für die Ausrichtung der künftigen Pontresiner Bau- und Zonenordnung.

Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2021
Der Gemeindevorstand genehmigt das Protokoll der Gemeindeversammlung 2021-03 zH. der öffentlichen Auflage vom 8. Dezember 2021 bis zum 8. Januar 2022 und der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung 2022-01 (vorgesehen für den 21. März).

Bewilligung Fahrnisbaute auf dem Parkplatz Arlas, Berninastrasse
Der Gemeindevorstand stimmt dem Gesuch der Bigdayz Kiteschule für die Aufstellung eines Materialcontainers, einer mobilen Toilettenanlage und eines Abfallbehälters auf dem Parkplatz Arlas für die Zeit von Dezember 2021 bis März/April 2022 zu. Toilette und Abfallbehälter stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Gemeindevorstandsdelegation in der Arbeitsgruppe Ersatz/Neubau Sesselbahn Alp Languard
Zwar läuft die Betriebskonzession für die Sesselbahn Alp Languard noch bis 2035. Bereits jetzt macht sich der Verwaltungsrat der Alp Languard AG Gedanken über einen Ersatz bzw. einen Neubau der Anlage. Der Gemeindevorstand bestimmt seine Mitglieder Mark Hulsbergen und Richard Plattner als Vertreter in der Arbeitsgruppe, die bis im Oktober 2022 ein Vorprojekt mit einer ersten Kostenschätzung vorlegen soll.
Die Gemeinde Pontresina ist Alleinaktionärin der Alp Languard AG.

Rechtsverfahren wg. Verstoss gegen Erfüllung Erstwohnungspflicht
Nach Kenntnisnahme der nun erfüllten Erstwohnungspflicht durch die Wohnsitznahme entspricht der Gemeindevorstand dem Antrag des Rechtsvertreters der angeschuldigten Partei, auf ein formelles Strafverfahren zu verzichten. Angesichts der als nicht schwerwiegend zu beurteilenden Verfehlungen der Wohnungseigentümer spricht sich der Gemeindevorstand für eine Minimalbusse von CHF 500.- aus.

Aufhebung einer kommunalen Erstwohnungspflicht abgelehnt
Es ist dem Gemeindevorstand ein sehr ernstes Anliegen, den von Einheimischen genutzten Wohnraum im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen zu schützen. Das bedeutet unter anderem auch, dass er Bestimmungen, welche die Umnutzung von Erst- zu altrechtlichen bzw. zu Zweitwohnungen möglich machen, akribisch nach dem Buchstaben des Gesetzes anwendet.
Im vorliegenden Fall sieht er die geltend gemachte 20-jährige Erstwohnungsnutzung einer 1994 fertiggestellten Wohnung als nur für 17 Jahre rechtsgenüglich belegt. Als Folge davon lehnt er die Entlassung aus der kommunalen Erstwohnungspflicht ab. Bei weiterhin ununterbrochener gesetzeskonformer Erstwohnungsnutzung kann die Wohnung Ende 2024 aus der Erstwohnungspflicht entlassen werden.

Anpassung Quartierplan Gianottis/Sporthotel genehmigt
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens bzw. nach Vorliegen der Zustimmungserklärungen aller QP-Beteiligten genehmigt der Gemeindevorstand die vorliegende Anpassung. Ihr wesentlicher Inhalt:
- Ergänzung der Baufelder B (Parz. 1798) und F (Parz. 1802) mit zusätzlicher Dachterrassennutzung.
- Ergänzung auf Parz. 2592 mit neuem Baufeld für eine «Fonduehütte» inklusive Nutzungstransport ab Parz. 1802.
- Aufhebung der öffentlichen Parkplätze an der Via da la Staziun.
Der Gemeindevorstand verabschiedet den Einsprache- und Genehmigungsentscheid.

Urs Dubs (ud), Gemeindeschreiber