Der Gemeindevorstand Bever macht darauf aufmerksam, dass gemäss Art. 32 Baugesetz (Zonenplan 1:10’000) in den Wald- und Wildschonzonen jede Art der Sportausübung, insbesondere das Variantenskifahren, das Schneeschuhlaufen sowie jedes Betreten und Befahren abseits der markierten Wege, für die Zeit vom 20. Dezember 2021 – 30. April 2022 untersagt ist. Dies betrifft die Gebiete Val Bever-God dals Dschembers-God da Cuas und Gravatscha-Müsella. Wir ersuchen die Wintersportler dringend, diese Regelung zu respektieren. Wer die Wald- und Wildschonzone unberechtigterweise betritt, wird gestützt auf die Strafbestimmungen des Baugesetzes der Gemeinde Bever mit Busse bestraft. |
Gemeindevorstand Bever Der Präsident: F. Guidon Der Gemeindeverwalter: R. Roffler |
Bever, 16. Dezember 2021 |