1.Der Gemeindevorstand S-chanf beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen: Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Sig. 2.14) Zusatztafel: Ausgenommen sind Anlieferungen zur Deponie Bos-chetta Plauna, zur Sägerei, Fahrzeuge der Schweizer Arme, der Engadiner Kraftwerke (EKW/OEE), der Abwasserreinigung Oberengadin (ARO), sowie forst- und landwirtschaftliche Fahrten - S-chanf, zwischen S-chanf und Chapella, ab der H27 Engadinerstrasse, Zufahrtsstrasse zur Deponie Bos-chetta Plauna 2’796’238 / 1’166’652 2.Mit dieser Massnahme soll das unnötige Befahren der Gemeindestrasse unterbunden werden. 3.Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 08.06.2021 von der Kan-tonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt. 4.Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Ver-kehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichun¬g beim Gemeindevorstand S-chanf eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht. |
Der Gemeindevorstand |
S-chanf, 14.01.2022 |